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MITTEILUNG vom 17.12.2014

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Wirtschafts- und Rechtsexperten teilen unsere Auffassung zur Schiedsgerichtsbarkeit

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am Montag fand im Bundestag vor dem Ausschuss für Wirtschaft und Energie eine öffentliche Anhörung zum  Freihandelsabkommen der EU mit Kanada (CETA) statt. CETA gilt als Blaupause für das TTIP-Abkommen zwischen der EU und den USA. Die geladenen Experten kritisierten den geplanten Investorenschutz als schädlich.
Hier vor allem die geplanten Schiedsgerichte, die unter Umgehung der ordentlichen Gerichtsbarkeit Klagen von Investoren gegen Staaten ermöglichen sollen.

Die Unabhängigkeit der Schiedsgerichte wäre nicht gewährleistet. So könnte
eines ihrer Mitglieder Aktien eines Unternehmens besitzen, dessen Klage vor seinem Schiedsgericht verhandelt wird. Darüber hinaus wurde festgestellt, dass unabhängige Schiedsgerichte in funktionierenden Rechtsstaaten einfach unnötig sind.

Somit teilen die Experten unsere Ansichten. Unterstützen Sie sie und senden
Sie noch heute eine Petition an die Bundesregierung über Abgeordneten-Check hier.

Mit den besten Grüßen Ihr

Sven von Storch

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