Sehr geehrte KWK-Interessierte,

anbei senden wir Ihnen den aktuellen Newsletter mit interessanten Meldungen aus dem BHKW- und Energiewende-Bereich.

 

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1. Jetzt aber schnell – Ohne Meldung bis zum 1.3.2023 keine Gaspreisbremse für KWK

2. Finale Abrechnung der EEG-Umlage – Fehler vermeiden

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1. Jetzt aber schnell – Ohne Meldung bis zum 1.3.2023 keine Gaspreisbremse für KWK

Eigentlich existiert die gesetzliche Regelung bereits seit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Einführung von Preisbremsen für leitungsgebundenes Erdgas und Wärme (Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz - EWPBG) am 24.12.2022.

Das in § 10 Abs. 4 Satz 3 EWPBG enthaltene bürokratische „Weihnachtsgeschenk“ für KWK-Anlagenbetreiberinnen blieb bis zum Beginn der heißen Phase der närrischen Zeit (Mitte Februar) aber nahezu unbeachtet.

Dann aber eroberte diese Regelung mit Doppelwumms die Bütt und führte in den vergangenen Tagen zu hektischen Aktivitäten.

Wir schauen uns in dem Bericht „Jetzt aber schnell – Ohne Meldung keine Gaspreisbremse für KWK“ an, was man beachten sollte und warum dies so ist.

Aber bereits vorweg unser Rat:

Wenn Sie Teile der Strom- und Wärmemenge Ihrer KWK-Anlage selbst nutzen, sollten Sie die Meldung bis zum 1. März unbedingt realisieren. Orientieren Sie sich dabei an der Meldung, die Sie in der Vergangenheit auch für die Jahresmeldung nach dem KWKG abgegeben haben (siehe https://www.bhkw-infozentrum.de/bhkw-news/55925_Jetzt-aber-schnell-Ohne-Meldung-keine-Gaspreisbremse-fuer-KWK.html).

 

2. Finale Abrechnung der EEG-Umlage – Fehler vermeiden

Auch bei der finalen Abrechnung der EEG-Umlage können Fristen falsch eingeschätzt oder Meldungen falsch ausgeführt werden.

Was ist bei der Meldung für das Rumpfjahr 2022 für die EEG-Umlage zu beachten? 
Welche Sonderregelungen gelten für KWK-Anlagen und für Stromspeicher in Verbindung mit PV-Anlagen oder BHKW? 
Was haben Unternehmen der Besonderen Ausgleichsregelung (BeSAr) unbedingt zu beachten?
Vermeiden Sie Fehler bei der finalen EEG-Umlage-Meldung im Frühjahr 2023.

Um Sie auf Fallstricke hinzuweisen und alle notwendigen Inhalte zu vermitteln, haben wir ein Kurzseminar entwickelt, welches im Januar und Februar 2023 zwei Mal als Live-Event realisiert wurde. 
Die rund 30 Teilnehmerinnen und Teilnehmer bewerteten das rund zweistündige Online-Seminar mit 9,3 von 10 Punkten. 100% der Teilnehmenden würden das Seminar empfehlen.

Wir bieten nun dieses Seminar ergänzt durch einen zweiten Vortrag als E-Learning-Seminar an.

Der Referent Dr. Christoph Richter (Prometheus Rechtsanwaltsgesellschaft mbH) erläutert in der Aufzeichnung des Live-Seminars vom Februar 2023 die notwendigen Schritte beim administrativen Abschluss der EEG-Umlage.
Dabei werden im ersten Teil noch einmal die Regelungen der EEG-Umlage wiederholt und wichtige Begrifflichkeiten erläutert. Anschließend werden die Neuregelungen für das Jahr 2022 erläutert und die Sonderregelungen für BHKW und BHKW/PV in Verbindung mit Stromspeichern konkret besprochen.
In einem zusätzlichen Vortrag erläutert Markus Gailfuß (BHKW-Consult), die Vorgehensweise bei den Meldungen beim vorgelagerten Netzbetreiber bzw. dem Übertragungsnetz-Betreiber und warum alle KWK-Anlagen mit Eigenstromversorgung der Ausnahme-Regelung unterliegen.

Agieren Sie rechtssicher – du nutzen Sie unser Premieren-Angebot für 75,- Euro (brutto) unter https://elopage.com/s/proscienton/finale-abrechnung-der-eeg-umlage-administrativer-abschluss-der-eeg-umlage.

 

Viele Grüße aus Rastatt,
Ihr Team vom BHKW-Infozentrum


BHKW-Infozentrum GbR Rastatt
Rauentaler Straße 22/1
76437 Rastatt
annekatrin.rolle@bhkw-infozentrum.de


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