Sehr geehrte KWK-Interessierte,

anbei senden wir Ihnen den aktuellen Newsletter mit interessanten Meldungen aus dem BHKW- und Energiewende-Bereich.

 

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1. KWK-Index bricht ein

2. Digitalisierung der Energiewende – Neustart 2023

3. Bereits 90 Anmeldungen für BHKW-Branchentreffen in Köln

4. Besonderer Anmelde- und Abrechnungsprozess für KWK-Anlagen-Betreiber

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1. KWK-Index bricht ein

Der für den Marktpreis von KWK-Anlagen ausschlaggebende KWK-Index ist im ersten Quartal 2023 zum zweiten Mal in Folge deutlich eingebrochen. Er beträgt nun 11,580 Cent/kWh.

Weitere Informationen zum Verlauf des KWK-Index, welcher auch als üblicher Preis bezeichnet wird, erhalten Interessierte unter https://www.bhkw-infozentrum.de/wirtschaftlichkeit-bhkw-kwk/ueblicher_preis_bhkw.html.

 

2. Digitalisierung der Energiewende – Neustart 2023

Eigentlich müssten bereits 40 Millionen intelligente Stromzähler in Deutschland verbaut sein. Die Erfüllungsquote liegt aber im Promille-Bereich.

Die Wende bringen soll nun das Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende (GNDEW). Das neue Gesetz sieht erhebliche Veränderungen im Messstellenbetriebsgesetz (MsbG), im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), im EEG sowie in der Ladesäulenverordnung vor.

Daher bieten wir ab sofort eine neue Seminarreihe an, in welcher die neuen Regelungen des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) sowie die Auswirkungen des GNDEW ausführlich erläutert und auf die praxisrelevanten Fragestellungen bei der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben eingegangen wird.

Die Online-Seminare finden statt am 21. April 2023, am 15. Juni 2023 sowie am 14. September 2023.

 

3. Bereits 90 Anmeldungen für BHKW-Branchentreffen in Köln

Seit der Veröffentlichung des Anmeldeflyers für den BHKW-Jahreskongress 2023 in Köln vor drei Wochen haben sich bereits 90 Teilnehmerinnen und Teilnehmer sowie 25 ausstellende Unternehmen angemeldet.

Wir freuen uns sehr über dieses rege Interesse. Weitere Informationen zum 20. BHKW-Jahreskongress erhalten Sie unter https://www.bhkw2023.de.

 

4. Besonderer Anmelde- und Abrechnungsprozess für KWK-Anlagen-Betreiber

Damit es nicht zu einfach wird, gelten für Betreiber von KWK-Anlagen bei der finalen Abrechnung des letzten Jahres bei der EEG-Umlage besondere Regelungen.

KWK-Anlagenbetreiber müssen das gesamte Jahr betrachten – und nicht wie Betreiber anderer Stromerzeugungsanlagen nur das erste Halbjahr.

Bis zum 31. Mai müssen Anlagenbetreiber, die auch Strom an Dritte veräußern, die finale Jahresmeldung für das Jahr 2022 beim Übertragungsnetzbetreiber elektronisch abgegeben haben.
Was hierbei zu beachten ist, können Sie der Aufzeichnung des Seminars „Finale Abrechnung der EEG-Umlage“ entnommen werden. Diese kann auf unserer neuen E-Learning-Plattform unter
https://energie.schule käuflich erworben werden.

Bis Ende April gelten noch günstigere Sonderkonditionen für den Zugriff.

 

Mit freundlichen Grüßen aus Rastatt,
Ihr Team vom BHKW-Infozentrum


BHKW-Infozentrum GbR Rastatt
Rauentaler Straße 22/1
76437 Rastatt
annekatrin.rolle@bhkw-infozentrum.de


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