Sterbehilfe-Debatte : Die Irrtümer der Suizidhelfer
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In Belgien für Patienten zugänglich: Ein „Sterbehilfe-Paket“ Bild: dpa
Selbsttötung ist ansteckend, schon deswegen ist Vorsicht geboten. Aber organisierte Beihilfe zum Freitod suggeriert soziale Akzeptanz. Deutsche Parlamentarier und Medizinethiker debattieren über Regelungen zur Suizidassistenz.
Die Debatte um die Suizidhilfe nimmt Fahrt auf. Die haben sich die Koalitionsfraktionen gewünscht. Der Bundesgesundheitsminister will die Suizidhilfe, wie sie etwa von Vereinen wie „Dignitas“ propagiert und angeboten wird, verbieten. Der Deutsche Ärztetag hat 2011 mit Mehrheit einen Passus verabschiedet, der die Suizidassistenz durch Ärzte in der Berufsordnung untersagt. Wenngleich die Regelung nicht von allen Landesärztekammern, in deren Verantwortungsbereich die Fragen des Standesrechtes fallen, übernommen wurde, folgt daraus doch, dass eine Mehrheit der Ärzte die Hilfe bei der Selbsttötung ihrer Patienten ablehnt.
Dagegen macht sich eine Reihe von Parlamentariern und Medizinethikern stark, die die Suizidhilfe durch Ärzte etablieren wollen. Zu ihnen zählt etwa auch der CDU-Politiker und Bundestagsvizepräsident Peter Hintze, der sich gegen seinen Fraktionsvorstand wendet und daher mit erhöhter Aufmerksamkeit rechnen darf. Seine Absicht, ärztliche Suizidhilfe ausdrücklich zu legalisieren, wie es auch außerparlamentarisch in einen Gesetzentwurf gegossen wurde von einer Gruppe von Juristen und Ärzten um den Mannheimer Medizinrechtler Jochen Taupitz, fand denn auch breite Resonanz in den Medien. Anderen genügt das nicht. Der Philosoph Michael Quante hält die Debatte für einen Mummenschanz. Er will nicht ein bisschen Sterbehilfe durch Suizidassistenz. Quante möchte die aktive Sterbehilfe in Deutschland zugelassen wissen.
Suizid ist ansteckend. Menschen in psychischen Belastungssituationen und Krisen neigen zur Nachahmung. Das weiß man schon seit der Veröffentlichung von Goethes „Werther“. Nach der Lektüre häuften sich Selbsttötungen junger Männer. Das in der Suizidforschung als „Werthereffekt“ bezeichnete Phänomen war etwa statistisch nachweisbar, nachdem Millionen Zuschauer die Trauerfeier für den durch Selbsttötung aus dem Leben geschiedenen Torwart Robert Enke am Fernsehschirm verfolgt hatten. In den neunziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts beobachteten Wissenschaftler jeweils einen Anstieg der Selbsttötungen, nachdem ein Fernsehfilm über den Suizid eines Schülers in zeitlichem Abstand in verschiedenen Bundesstaaten Amerikas gezeigt worden war. Ob die Schilderungen von Suiziden im Rahmen der abendlichen Sendung „Hart aber fair“ der ARD vergangene Woche eine nämliche Wirkung zeitigen, wird man abwarten müssen.
Folge einer psychiatrischen Erkrankung
Weit über neunzig Prozent aller Suizidhandlungen sind Folge einer psychiatrischen Erkrankung. Der freie, bilanzierte Suizid, der Freitod, ist ein, wie die Psychiatrie weiß, höchst seltenes Vorkommnis. Von hunderttausend Suizidversuchen in unserem Land „gelingen“ nur zehn Prozent. Die große Mehrzahl der Überlebenden wiederholt die Handlung nicht. Hätte man denen in der Krise beim Suizid helfen sollen? Die Deutsche Gesellschaft für Suizidprävention spricht sich daher vehement gegen ärztliche Suizidhilfe aus.
Eine Fülle von Beobachtungen belegen die Tatsache, dass Suizidenten in hohem Maße ambivalent sind. Es gibt suizidale Phasen, die manchmal lange anhalten. Dann sind die Betroffenen vulnerabel. Das gilt auch im Angesicht fortgeschrittener unheilbarer Erkrankung. Die instabile, Schwankungen unterworfene Situation ist in der Tat ein starkes Argument, um die organisierte Hilfe beim Suizid zu unterbinden, gleich ob das Angebot von Laien oder Ärzten unterbreitet wird. Es geht nicht um eine Bewertung des Suizids als solchem. Wohl aber um ein Veto gegen seine organisierte Förderung. Die gebotene Urteilsenthaltung setzt eine Rhetorik ins Unrecht, die die Assistenz beim Suizid als überfällige Befreiung aus selbstverschuldeter Unmündigkeit rechtfertigen möchte.
Es ist genau diese aufklärerische Emphase, die fehl am Platz ist, mit der aber die organisierte Suizidassistenz argumentiert, sei sie gewerblich oder als unentgeltliches Angebot unterbreitet oder als Behandlungsalternative im Portefeuille der Medizin am Lebensende vorgehalten. Sie suggeriert eine positive soziale Bewertung des Suizids, wo eine Gesellschaft sich um ihrer Freiheit willen des Urteils enthalten muss. Suizidhilfe suggeriert soziale Akzeptanz. Das Verbot der Beihilfe schützt die Freiheit.
Unerträgliches Leiden attestieren
Der aufklärerische Impetus der Suizidhelfer wird gänzlich zur Farce, will man die Erlaubnis zur Suizidassistenz nur unter den Umständen fortgeschrittener unheilbarer Krankheit erteilen. Die Mehrzahl der Befürworter will sie nicht bei Liebeskummer, nach Insolvenz oder einfach in hohem Alter angeboten wissen. So erklären es die Autoren um Jochen Taupitz in ihrem Gesetzesvorschlag, so auch Peter Hintze. Ärzte sollen den Suizidwilligen erst einmal ein unerträgliches Leiden attestieren, dem mit den Mitteln der Palliativmedizin nicht beizukommen sei. Doch eine solche Regelung hebelt die Idee der Selbstbestimmung aus, die man zu verteidigen vorgibt.
Auch in den Niederlanden müssen Ärzte die Unerträglichkeit eines Leidens bestätigen, bevor Suizid- oder Sterbehilfe geleistet werden darf. Daher ist es nicht verwunderlich, wenn Befürworter der Sterbehilfe dort die einschlägigen Gesetze als illiberal brandmarken, wie etwa der Arzt und Medizinethiker Gerrit Kimsma kürzlich anlässlich einer internationalen Bioethikkonferenz. Was ist die Selbstbestimmung wert, wenn sie erst vom Arzt genehmigt werden muss?
Die niederländische Vereinigung für freiwilliges Lebensende hat folgerichtig die Stiftung Levenseindekliniek (Lebensendklinik) gegründet. Sie soll all denen Suizid- und Sterbehilfe anbieten, die mit ihrem Arzt über Kreuz liegen, weil der das Leiden nicht für unerträglich hält.
Herbeigeeilte Angehörige und Freunde
Zudem ist es nicht selten die Umwelt, die das Leid nicht ertragen kann. Jeder Arzt, der palliativmedizinisch tätig ist, kennt die Situation. Plötzlich herbeigeeilte Angehörige und Freunde sind vom Leid überfordert. Sie halten es für unerträglich. Doch Leid anderer als unerträglich zu konstatieren kommt einer Bankrotterklärung der Palliativmedizin gleich. Bei kompetenter Behandlung ist nahezu jede Symptomkonstellation einer Therapie zugänglich, und wenn nicht, bleibt die Möglichkeit palliativer Sedierung.
Um Suizidhilfe bitten Patienten nicht wegen ihrer Schmerzen oder anderer medizinischer Beschwerden. Es sind vielmehr Vereinsamung, Angst vor Abhängigkeit durch Pflegebedürftigkeit, Verlust von Bezugspersonen, die Menschen die Alternative des Suizids nahelegen. So zeigen Untersuchungen, dass Krebspatienten höchst selten Suizidhilfe verlangen. Der schmerzgequälte Tumorpatient muss allenfalls in den Talkshows zur Erregung des Mitleids herhalten. Soll aber soziale Deprivation Suizidhilfe rechtfertigen?
Das Argument der schiefen Ebene, die Befürchtung, Patienten könnten mehr oder weniger offen gedrängt werden, doch endlich aus dem Leben scheiden zu wollen, wird nur allzu leichtfertig abgefertigt mit dem Hinweis, wissenschaftliche Begleitung, Meldepflichten und Transparenz würden Missbrauch schon verhindern. Ein Blick in die Niederlande lehrt anderes. Der Autor Gerbert van Loenen beschreibt in seinem Buch „Das ist doch kein Leben mehr! Warum aktive Sterbehilfe zu Fremdbestimmung führt“ (Mabuse Verlag) die Geschichte seines an den Folgen eines Hirntumors verstorbenen Lebenspartners. Dem wurde, wie im Buch dokumentiert, angesichts der in Holland tolerierten Suizidassistenz und Sterbehilfe ein solcher Ausweg vielfach nahegelegt. Er habe, so konnte man in der öffentlichen Debatte des Falls hören, sein Leiden selbst gewählt, solange er am Lebenswillen festhalte.
Würde Deutschland nun die Nachhut im Projekt gesellschaftlicher Modernisierung bilden, wenn es organisierte Suizidhilfe untersagte? Mitnichten, es befände sich in guter Gesellschaft. Suizidhilfe ist in den meisten Ländern Europas und der großen Mehrzahl der Bundesstaaten Amerikas untersagt. Und die Ärzte in Deutschland brauchen sich, wenn sie an der Verweigerung von Suizidhilfe festhalten, nicht von den ethischen Standards des Weltärztebundes zu verabschieden.