BERICHT über die Stärkung von Mädchen durch Bildung in der Europäischen Union

23.6.2015 - (2014/2250(INI))

Ausschuss für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter
Berichterstatterin: Liliana Rodrigues


Verfahren : 2014/2250(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A8-0206/2015
Eingereichte Texte :
A8-0206/2015
Angenommene Texte :

ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zur Stärkung von Mädchen durch Bildung in der Europäischen Union

(2014/2250(INI))

Das Europäische Parlament,

–   unter Hinweis auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte aus dem Jahr 1948,

–   unter Hinweis auf das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes,

–   gestützt auf Artikel 2 und Artikel 3 Absatz 3 Unterabsatz 2 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 8 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV),

–   unter Hinweis auf die Europäische Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK),

–   unter Hinweis auf das Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 18. Dezember 1979 zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW),

–   unter Hinweis auf Artikel 23 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union,

–   unter Hinweis auf die Erklärung und die Aktionsplattform von Peking, die am 15. September 1995 auf der vierten Weltfrauenkonferenz angenommen wurden, sowie auf die entsprechenden Abschlussdokumente, die im Rahmen der UN-Sondertagungen Peking +5 (2005), Peking +15 (2010) und Peking +20 (2015) angenommen wurden,

–   unter Hinweis auf den vom Europäischen Rat im März 2011 angenommenen Europäischen Pakt für die Gleichstellung der Geschlechter (2011–2020),

–   unter Hinweis auf das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Übereinkommen von Istanbul) vom Mai 2011,

–   in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 21. September 2010 mit dem Titel „Strategie für die Gleichstellung von Frauen und Männern 2010-2015“ (COM(2010)0491),

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 12. März 2013 zum Abbau von Geschlechterstereotypen in der EU[1],

–   unter Hinweis auf die Richtlinie 2006/54/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juli 2006 zur Verwirklichung des Grundsatzes der Chancengleichheit und Gleichbehandlung von Männern und Frauen in Arbeits- und Beschäftigungsfragen und auf die Richtlinie 2004/113/EG des Rates vom 13. Dezember 2004 zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen beim Zugang zu und bei der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen,

–   unter Hinweis auf die Richtlinie 2002/73/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2002 zur Änderung der Richtlinie 76/207/EWG zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen hinsichtlich des Zugangs zur Beschäftigung, zur Berufsbildung und zum beruflichen Aufstieg sowie in Bezug auf die Arbeitsbedingungen,

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 10. März 2015 zu der Gleichstellung von Frauen und Männern in der Europäischen Union 2013[2],

–   unter Hinweis auf den unabhängigen Bericht aus dem Jahr 2009, der von der Generaldirektion der Kommission für Bildung und Kultur in Auftrag gegeben wurde,

–   unter Hinweis auf die Empfehlung CM/Rec(2007) des Ministerkomitees vom 13. Oktober 2010 an die Mitgliedstaaten zum Gender Mainstreaming im Bildungsbereich,

–   unter Hinweis auf das Dokument mit dem Titel „Zusammenstellung bewährter Verfahren zur Förderung einer Bildung frei von Geschlechterstereotypen und Möglichkeiten zur Umsetzung der in der Empfehlung des Ministerkomitees enthalten Maßnahmen zum Gender Mainstreaming im Bildungsbereich“ (in der am 12. März 2015 überarbeiteten Fassung), das vom Europarat gefördert wurde,

–   unter Hinweis auf die Empfehlung Rec(2003)3 des Ministerrats an die Mitgliedstaaten über eine ausgewogene Teilhabe von Frauen und Männern an politischen und öffentlichen Entscheidungsprozessen, die am 12. März 2003 angenommen wurde,

–   unter Hinweis auf die Mitteilung der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) zu Frauen und der Arbeitswelt, die anlässlich des Internationalen Frauentags 2015 veröffentlicht wurde;

–   unter Hinweis auf die von der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) durchgeführte Erhebung unter Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgender-Personen in der Europäischen Union aus dem Jahr 2013,

–   gestützt auf Artikel 52 seiner Geschäftsordnung,

–   unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter und die Stellungnahme des Ausschusses für Kultur und Bildung (A8-0206/2015),

A. in der Erwägung, dass Bildung die Grundlage für verantwortungsvolles bürgerschaftliches Engagement ist, dass sie von wesentlicher Bedeutung ist, um die Gleichstellung der Geschlechter und die Stärkung von Mädchen sicherzustellen, dass sie ein Grundrecht ist und dass jedes Kind ein Recht auf Bildung hat;

B.  in der Erwägung, dass die Bildung und Ausbildung von Mädchen und Frauen ein wichtiger europäischer Wert, ein grundlegendes Menschenrecht und eine Grundbedingung für die Stärkung von Mädchen und Frauen auf sozialer, kultureller und beruflicher Ebene sowie für die volle Ausübung aller anderen sozialen, wirtschaftlichen, kulturellen und politischen Rechte und damit für die Prävention von gegen Frauen und Mädchen gerichtete Gewalt ist;

C. in der Erwägung, dass Bildung eine Gesellschaft verändern und zu sozialer, wirtschaftlicher und politischer Gleichberechtigung sowie zur Gleichstellung der Geschlechter beitragen kann;

D. in der Erwägung, dass einer Studie der Generaldirektion Interne Politikbereiche des Europäischen Parlaments zufolge weltweit 30 Millionen Mädchen im Grundschulalter vom Bildungssystem ausgeschlossen sind;

E.  in der Erwägung, dass Armut und sozialer Ausschluss zusammen mit unzureichenden und schlecht verfügbaren vorschulischen, schulischen und außerschulischen Netzwerken zu den schwerwiegendsten Hindernissen gehören, die Mädchen den Zugang zu Bildung versperren;

F.  in der Erwägung, dass nur der Staat die allgemeine, verpflichtende und kostenfreie Bildung sicherstellen kann, die eine Voraussetzung für die Chancengleichheit beider Geschlechter ist;

G. in der Erwägung, dass Haushaltskürzungen im Bildungsbereich, von denen viele im Rahmen der von der EU empfohlenen Sparmaßnahmen erfolgt sind, die öffentliche, qualitativ hochwertige und kostenfreie Bildung gefährden und so zur Verstärkung der Ungleichheiten beitragen;

H. in der Erwägung, dass das öffentliche Bildungswesen kostenlos und von hoher Qualität sein sollte und dass alle Kinder unterschiedslos und unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus Zugang dazu haben sollten;

I.   in der Erwägung, dass Armut aufgrund der direkten und indirekten Kosten, die damit verbunden sind, ein Kind zur Schule zu schicken, einen starken Einfluss auf den gleichberechtigten Zugang zu Bildung hat und dass der Zugang zu Bildung, insbesondere zur höheren Bildung, für junge Menschen aus einkommensschwachen Familien besonders schwierig ist, was dazu führt, dass gemäß dem traditionellen Muster nach wie vor Jungen bei der Bildung bevorzugt werden;

J.   in der Erwägung, dass Frauen und Männern durch Geschlechterstereotypen unterschiedliche, starre und einschränkende Rollen zugewiesen werden und dass diese Rollen durch eine Vielzahl sozialer Variablen geprägt werden und von den Eltern, im Bildungswesen und in den Medien verbreitet oder wiedergegeben werden; in der Erwägung, dass Geschlechterrollen während der Sozialisierungsphasen in Kindheit und Jugend aufgenommen werden und somit das Leben beeinflussen und möglicherweise die persönliche Entwicklung von Frauen und Männern einschränken;

K. in der Erwägung, dass der Einfluss von Geschlechterstereotypen auf Bildung und Ausbildung und auf die Entscheidungen, die Schüler in der Schule treffen, ihre Entscheidungen ihr Leben lang beeinflussen können und folglich erhebliche Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt haben, auf dem sich Frauen immer noch sowohl mit einer horizontalen als auch vertikalen Segregation konfrontiert sehen; in der Erwägung, dass dies dazu beiträgt, dass bestimmte Branchen immer noch als männlich wahrgenommen werden und das Lohnniveau dort folglich höher ist als in den als weiblich wahrgenommenen Branchen;

L.  in der Erwägung, dass die Haltung des sozialen Umfelds, der Familie, von Altersgenossen, von Vorbildern und von Lehrern sowie von Studienbetreuungs- und Studienberatungszentren einen erheblichen Einfluss auf die Studienwahl der Schüler und auf den Wandel von Geschlechterstereotypen hat, sowie in der Erwägung, dass Lehrer als Akteure des sozialen Wandels über ihre Einstellungen und pädagogischen Methoden bei der Förderung der Gleichstellung der Geschlechter, der Vielfalt sowie des gegenseitigen Verständnisses und der gegenseitigen Achtung eine wichtige Rolle spielen; in der Erwägung, dass Lehrer die Eltern einbeziehen und deren Sensibilität für die Gleichstellung der Geschlechter und das Potenzial ihrer Kinder stärken können;

M. in der Erwägung, dass die Gleichstellung der Geschlechter in alle Ebenen und Bereiche des Bildungssystems integriert werden muss, um unter Mädchen und Jungen, Frauen und Männern die Werte Gerechtigkeit und staatsbürgerliche Teilhabe zu fördern und um auf diese Weise eine wahre Partnerschaft zwischen den Geschlechtern sowohl im öffentlichen als auch im privaten Bereich aufzubauen;

N. in der Erwägung, dass es in von Männern dominierten Bereichen wie Wissenschaft, Ingenieurwesen, Technologie, Mathematik und Unternehmertum mehr weibliche Vorbilder geben muss und dass Mentoring-Netzwerke und Peer-to-Peer-Learning wirksam zur Stärkung von Mädchen in diesen Bereichen beitragen;

O. in der Erwägung, dass Frauen gemäß vorliegenden Daten für ihre Qualifikationen und ihre Erfahrung geringer entlohnt werden als Männer und dass die Versorgung ihrer Familien und anderer betreuungsbedürftiger Personen in erster Linie in ihrer Zuständigkeit liegt, was ihren Zugang zu einer bezahlten Vollzeitbeschäftigung einschränkt; in der Erwägung, dass im Rahmen der Gleichstellung der Geschlechter eine Wertschätzung aller Arbeiten, die von Frauen geleistet werden, erfolgen muss und Jungen und Männer in Bereichen ausgebildet werden müssen, die traditionell weiblich sind; in der Erwägung, dass Fortschritte bei der Unterstützung im Bereich der Kinderbetreuung und Regelungen zum Mutterschafts- und Vaterschaftsurlaub überall in Europa zur Verbesserung der Beschäftigungsaussichten von Frauen, der Stärkung ihrer wirtschaftlichen Stellung und zur Bekämpfung der Geschlechterstereotypen beitragen und damit Mädchen auf allen Bildungsebenen gestärkt werden;

P.  in der Erwägung, dass zwar mehr Frauen einen Sekundar- und Hochschulabschluss besitzen, jedoch sowohl ihre Ausbildungsbereiche als auch ihre beruflichen Tätigkeiten vor allem mit Aufgaben in Verbindung stehen, mit denen bestehende soziale und wirtschaftliche Strukturen aufrechterhalten und weiter ausgebaut werden, und dass die Anzahl der Frauen, die eine Berufsausbildung absolvieren oder in Bereichen mit STEM-Bezug (Naturwissenschaften, Technologie, Ingenieurwesen und Mathematik) tätig sind, erhöht werden muss;

Q. in der Erwägung, dass eine ausgeglichenere Verteilung von Bildungsressourcen zu einem besseren Zugang von Mädchen zum Arbeitsmarkt führen würde und dass eine ausgewogene Beteiligung von Frauen und Männern am Arbeitsmarkt die wirtschaftlichen Aussichten der Europäischen Union verbessern könnte;

R.  in der Erwägung, dass die europäischen und nationalen Behörden die Gleichstellung der Geschlechter in Bildungseinrichtungen mit allen Mitteln fördern sollten und dass die Erziehung im Sinne der Gleichstellung ein wesentlicher Bestandteil der Lehrpläne und der Schulprogramme sein sollte; in der Erwägung, dass die europäischen und nationalen Behörden sicherstellen müssen, dass Unterrichtsmaterialien keine diskriminierenden Inhalte enthalten;

S.  in der Erwägung, dass der formale Lehrplan die kulturellen und sozialen Perspektiven der einzelnen Mitgliedstaaten widerspiegelt und die Entwicklung der Identitäten von Mädchen und Jungen beeinflusst; in der Erwägung, dass der informelle Lehrplan den formalen Lehrplan ergänzt, während der „heimliche‟ Lehrplan stets Bestandteil aller jeweiligen situations abhängigen Lehrplandefinitionen ist; in der Erwägung, dass all diese Arten von Lehrplänen wichtig für die Entwicklung der Identitäten von Mädchen und Jungen sind und dass den lokalen Behörden aufgrund ihrer Nähe zu den Bildungseinrichtungen eine Schlüsselrolle für die informelle Bildung zukommt;

T.  in der Erwägung, dass zur Bekämpfung der Chancenungleichheit von Männern und Frauen sowohl die ständige Überwachung der Lehrpläne, der Entwicklungs- und Lernziele, Inhalte, Strategien, Materialien, Bewertungen, Fachlehrpläne und Unterrichtspläne von pädagogischer Seite als auch die Überwachung und Bewertung durch Forschungszentren im Bereich Bildung und durch Experten für Gleichstellungsfragen von grundlegender Bedeutung sind;

U. in der Erwägung, dass Gewalt gegen Frauen das großte Hindernis für die Gleichstellung von Frauen und Männern ist und durch Bildung bekämpft werden kann; in der Erwägung, dass nicht alle EU-Länder das Übereinkommen von Istanbul ratifiziert verantwortlich haben und dass die EU für die Schaffung und Finanzierung von Projekten ist, die die Gleichstellung der Geschlechter fördern;

V. in der Erwägung, dass geschlechtsspezifische Gewalt im schulischen Kontext gegen Kinder gerichtete Handlungen sexueller, körperlicher und/oder psychischer Gewalt umfasst, die durch Geschlechterstereotypen und gesellschaftliche Normen bedingt sind; in der Erwägung, dass geschlechtsspezifische Gewalt im schulischen Kontext ein großes Hindernis für Zugang und Teilhabe sowie für den Erwerb eines Bildungsabschlusses ist;

W. in der Erwägung, dass Frauen und Mädchen mit Behinderungen und/oder sonderpädagogischem Förderbedarf einer Mehrfachdiskriminierung ausgesetzt sind; in der Erwägung, dass die Stellung von Mädchen nur unter der Voraussetzung gestärkt werden kann, dass ein gleichberechtigter Zugang zu hochwertiger Bildung und Ausbildung gewährleistet ist, der nicht durch diese Diskriminierung behindert wird und der die Kriterien der Inklusion umfassend erfüllt;

X. in der Erwägung, dass es erhebliche Missverhältnisse im Bereich der Ermittlung des sonderpädagogischen Förderbedarfs gibt; in der Erwägung, dass ein sonderpädagogischer Förderbedarf generell eher Jungen attestiert wird, insbesondere was von der Norm abweichende Schwierigkeiten wie die Aufmerksamkeitsdefizitstörung (ADS) oder Legasthenie betrifft, bei deren Feststellung das fachmännische Urteil eine größere Rolle spielt;

Y. in der Erwägung, dass weltweit 17 % der Erwachsenen weder lesen noch schreiben können und dass zwei Drittel davon (493 Millionen) Frauen sind[3];

Allgemeine Empfehlungen

1.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Maßnahmen umzusetzen und zu verbessern, um die Verwirklichung der Gleichstellung der Geschlechter auf allen Ebenen des Bildungssystems zu fördern und die Sensibilisierung für Gleichstellungsfragen umfassend in die Lehrerausbildung zu integrieren und auch unter allen anderen im Schulbereich tätigen Berufsgruppen wie Schulärzten, Krankenschwestern, Psychologen, Sozialarbeitern und Pädagogen zu fördern sowie die Schaffung von Mechanismen im gesamten Bildungssystem zu unterstützen, die die Förderung, Umsetzung, Überwachung und Bewertung der Gleichstellung der Geschlechter in den Bildungseinrichtungen erleichtern;

2.  fordert die Mitgliedstaaten auf, die Demokratisierung der Bildung und die übrigen Bedingungen zu fördern, die erforderlich sind, damit die im schulischen und sonstigen Rahmen vermittelte Bildung zur Geschlechtergleichheit, Chancengleichheit, zur Überwindung der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Ungleichheiten, zur Entwicklung der Persönlichkeit sowie zur Förderung von Toleranz, Solidarität und Verantwortungsbewusstsein, zum sozialen Fortschritt und zur demokratischen Teilhabe am gemeinschaftlichen Leben beiträgt;

3.  fordert die Mitgliedstaaten auf, sicherzustellen, dass die Erziehung zur Achtung der Grundrechte und Grundfreiheiten sowie zur rechtlichen Gleichstellung und Chancengleichheit von Frauen und Männern zu den Zielen ihrer Bildungssysteme gehören; fordert die Mitgliedstaaten zudem auf, die Beseitigung von Hindernissen, die eine wirkliche Gleichstellung von Männern und Frauen erschweren, sowie die Förderung der umfassenden Gleichstellung der beiden Geschlechter in ihre Qualitätsgrundsätze aufzunehmen;

4.  fordert die Förderung eines ganzheitlichen Ansatzes für formelle und informelle Bildung an Schulen und ein sensibles Vorgehen hinsichtlich der Einbeziehung der Menschenrechte, der Menschenwürde, der Gleichstellung der Geschlechter, der Entwicklung des Selbstwertgefühls und des Durchsetzungsvermögens, damit Mädchen und Frauen sowohl im privaten als auch im persönlichen Bereich angeregt werden, eigenständige und sachkundige Entscheidungen zu treffen; erkennt an, dass die staatsbürgerliche Bildung hinsichtlich demokratischer Werte durch eine gleichstellungsorientierte Bildung ergänzt werden muss und dass letztere in eine auf Rechten beruhende gleichstellungsorientierte Lernumgebung eingebettet sein muss, in der Mädchen und Jungen über ihre Rechte informiert werden und an Schulen und im informellen Lernumfeld demokratische Prozesse erleben, beispielsweise durch Beteiligung an der demokratisch organisierten Selbstverwaltung ihrer Schulen;

5.  fordert die für Bildungspolitik zuständigen Akteure in der Kommission und in den Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass das Engagement für die Gleichstellung der Geschlechter über politische Absichtserklärungen hinausgeht und sich in einer deutlichen Steigerung der diesbezüglichen Bemühungen und der zu diesem Zweck bereitgestellten Mittel ausdrückt, und weist auf die grundlegende Bedeutung von Bildung für die Verwirklichung eines kulturellen Wandels hin;

6.  weist darauf hin, dass Frauen zwar die Mehrheit (60 %) der Hochschulabsolventen in der EU stellen, dass sich ihr Potenzial jedoch nicht umfassend in ihrer Beschäftigungsquote und ihren Aufstiegsmöglichkeiten widerspiegelt; unterstreicht, dass die Verwirklichung eines integrativen und langfristigen Wirtschaftswachstums davon abhängt, ob die Lücke zwischen den Bildungsabschlüssen von Frauen und ihrer Position auf dem Arbeitsmarkt geschlossen werden kann, wofür in erster Linie die Überwindung der horizontalen und vertikalen Segregation erforderlich ist;

7.  betont, dass Bildung wichtig ist, damit Frauen umfassend an der gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Entwicklung teilhaben können; betont, dass Maßnahmen des lebenslangen Lernens ausschlaggebend dafür sind, dass Frauen Qualifikationen erwerben können, die sie in die Lage versetzen, wieder eine Beschäftigung aufzunehmen oder eine anspruchsvollere Tätigkeit zu übernehmen und so ihren Verdienst sowie ihre Arbeitsbedingungen zu verbessern;

8.  fordert die Mitgliedstaaten auf, die wesentlichen Investitionen in die Bildung zu erhöhen, damit eine öffentliche, kostenfreie und qualitativ hochwertige Bildung für alle sichergestellt wird;

9.  fordert die Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass ihre Bildungsbehörden Frauen und Männern ein gleiches Recht auf Bildung einräumen, indem sie den Grundsatz der Gleichbehandlung aktiv in die Bildungsziele und Bildungsmaßnahmen integrieren, um so die Entstehung von Ungleichheiten zwischen Frauen und Männern aufgrund sexistischer Verhaltensweisen oder der damit zusammenhängenden sozialen Stereotype zu verhindern;

10. fordert die Kommission auf sicherzustellen, dass diese Empfehlung an die nationalen Institutionen, die für die Umsetzung der zentralen, regionalen und lokalen Bildungspolitik verantwortlich sind, an Schulverwaltungsorgane und an regionale und lokale Behörden weitergeleitet wird;

11. betont, dass die gleichmäßige Aufteilung der Führungspositionen im Bereich der Leitung und Verwaltung von Einrichtungen, die für die Aufsicht über und die Leitung von Bildungseinrichtungen zuständig sind, insbesondere von leitenden Positionen und Direktorenstellen in schulischen Einrichtungen sowie in den Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind wie in den MINT-Fächern, zwischen Männern und Frauen gefördert werden muss, da dadurch Vorbilder für Mädchen geschaffen werden;

12. betont, dass Mädchen, denen der Schulbesuch nicht gestattet wird, häufiger häuslicher Gewalt zum Opfer fallen;

13. fordert die Kommission auf, so bald wie möglich das Verfahren für den Beitritt der EU zum Übereinkommen von Istanbul einzuleiten; fordert die Mitgliedstaaten auf, das Übereinkommen zu ratifizieren, und fordert die EU und die Mitgliedstaaten außerdem auf, zusammen auf die Gleichstellung der Geschlechter in den Außenbeziehungen der EU hinzuarbeiten; unterstreicht den engen Zusammenhang zwischen Geschlechterstereotypen, Mobbing, Cyber-Mobbing und Gewalt gegen Frauen sowie die Notwendigkeit, diese Phänomene ab einem frühen Alter zu bekämpfen; betont, dass die Unterzeichner des Übereinkommens von Istanbul darin aufgefordert werden, in die formalen Lehrpläne auf allen Bildungsebenen Lehrmaterialien zu Themen wie nicht-stereotype Geschlechterrollen, gegenseitiger Respekt, gewaltfreie Konfliktlösung in zwischenmenschlichen Beziehungen, geschlechtsbezogene Gewalt und das Recht auf Unversehrtheit aufzunehmen, die an den jeweiligen Entwicklungsstand der Lernenden angepasst sind;

14. fordert alle Mitgliedstaaten auf, konsequent in Informations-, Sensibilisierungs- und Aufklärungskampagnen zu investieren und die berufsberatenden Angebote für Mädchen und Jungen zu verbessern, und dabei stereotype Wahrnehmungen der Geschlechterrollen sowie Geschlechterstereotype im Zusammenhang mit der Ausbildungs- und Berufswahl, insbesondere in den Naturwissenschaften und den neuen Technologien, zur Sprache zu bringen; weist darauf hin, dass dies die Geschlechtersegregation auf dem Arbeitsmarkt verringern und die Stellung von Frauen stärken würde, was es den Mitgliedstaaten ermöglichen würde, das Humankapital, das Mädchen und Frauen darstellen, in der EU umfassend zu nutzen und die Diskussion über Bildungs- und Berufswahl an Schulen und in den Klassenzimmern anzuregen;

15. weist darauf hin, dass pädagogische Teams eine wichtige Aufgabe haben, nämlich Familien während der Schullaufbahn ihrer Kinder zu begleiten und zu beraten, damit diese einen Bildungsweg einschlagen, der ihren Kenntnissen, Fähigkeiten und Vorlieben entspricht; unterstreicht, dass die schulische Orientierung eine entscheidende Phase ist, in der geschlechtsspezifische Stereotypen möglicherweise eine Rolle spielen und einen dauerhaften Einfluss auf die Fähigkeit der Mädchen entwickeln können, eine berufliche Laufbahn einzuschlagen, in der sie sich entfalten und ihre Emanzipation vorantreiben können;

16. fordert die Kommission auf, über die Mitgliedstaaten spezielle auf Mädchen ausgerichtete Informationskampagnen zum Hochschulstudium und zur Wahl von Studiengängen zu organisieren, die ihnen berufliche Möglichkeiten eröffnen, welche ihren Fähigkeiten entsprechen, um sie dazu zu ermutigen, Laufbahnen zu wählen, die traditionell von Männern dominiert werden, und um das Selbstbewusstsein der neuen Frauengeneration zu stärken; betont, dass die informelle Bildung eine Schlüsselrolle bei der Entwicklung des Selbstbewusstseins von Mädchen und jungen Frauen spielt;

17. fordert die Mitgliedstaaten auf – unter Inanspruchnahme von Mitteln aus dem ESI-Fonds – Programme zu fördern, im Rahmen derer aktiv mit den Eltern von Kindern aus benachteiligten Bevölkerungsschichten gearbeitet wird, um eine sinnvolle und stimulierende Freizeitgestaltung außerhalb der Schule und während der Schulferien zu fördern;

18. fordert die Mitgliedstaaten auf, die Förderung des öffentlichen Angebots an Kindergärten und Kinderkrippen, des vorschulischen Bildungssystems sowie öffentlicher Freizeitangebote für Kinder zu verstärken;

19. fordert die Mitgliedstaaten auf, die Qualität der Bildung und der beruflichen Bildung für Menschen mit Behinderungen und/oder sonderpädagogischem Förderbedarf zu verbessern und die hohe Schulabbruchsquote in dieser Personengruppe zu verringern sowie die Grundsätze einer inklusiven Bildung zu achten, wobei ein Schwerpunkt auf der aktiven Beteiligung dieser Schüler liegen sollte, und ihre Integration in die Gesellschaft und in das allgemeine Bildungssystem nach Möglichkeit zu verbessern; fordert, dass die Lehrerausbildung in dieser Hinsicht unverzüglich verbessert wird und Gleichstellungsfragen in die Lehrerausbildung sowie in die Feststellung von Lernschwierigkeiten integriert werden und dass außerdem gleichstellungsorientierte Screening-Instrumente und spezielle gleichstellungsorientierte Bildungsprogramme entwickelt werden, um den betroffenen Frauen und Mädchen bessere Möglichkeiten bei der Arbeitssuche zu eröffnen und sie in die Lage zu versetzen, Mehrfachdiskriminierungen zu überwinden;

20. fordert die Mitgliedstaaten auf, einen gleichberechtigten Zugang von Mädchen und Jungen zur Bildung, ungeachtet ihres Alters, ihres Geschlechts, ihres sozioökonomischen Status, ihres kulturellen Hintergrunds oder ihrer Religion, zu gewährleisten, und betont, dass europäische, nationale und lokale Einrichtungen gezielte Programme fördern müssen, um gesellschaftliche Randgruppen im Allgemeinen und Mädchen aus diesen Randgruppen im Besonderen in die Schulen zu integrieren, da sie oft einer Mehrfachdiskriminierung ausgesetzt sind, und um alle Minderheiten in die europäische Gesellschaft zu integrieren; betont, dass sichergestellt werden muss, dass Mädchen ihre Sekundarbildung abschließen, und betont, dass Finanzhilfeprogramme für wirtschaftlich benachteiligte Familien geschaffen werden müssen, um den Schulabbruch von Schülern und insbesondere von Mädchen zu verhindern;

21. fordert die Mitgliedstaaten auf, die Vermittlung der Landessprache des Aufnahmelandes an Migrantinnen und ihre Familien über öffentliche und kostenfreie Bildungsangebote vor Ort aktiv zu unterstützen;

22. fordert die Mitgliedstaaten auf, spezielle Programme zu entwickeln, um sicherzustellen, dass Roma-Mädchen und junge Roma-Frauen die Primar- und Sekundarstufe abschließen und einen höheren Bildungsabschluss erwerben, und gezielte Maßnahmen zu ergreifen, um unter minderjährigen Müttern und vorzeitigen Schulabgängerinnen die Fortsetzung eines kontinuierlichen Bildungswegs zu fördern und ihnen eine berufsbezogene Ausbildung zu ermöglichen; fordert darüber hinaus die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, diese Maßnahmen bei der Koordinierung und Bewertung der nationalen Strategien zur Integration der Roma zu berücksichtigen;

23. hält es für wichtig, dass in den Projekten der Entwicklungszusammenarbeit Bildungsmaßnahmen für Mädchen und Frauen vorgesehen werden;

24. betont, dass dem Grundsatz der Gleichstellung von Frauen und Männern in den Lehrplänen und in allen Etappen des Bildungswegs besondere Aufmerksamkeit zukommen muss;

Lehrpläne und Ausbildung

25. betont, dass der Gleichstellung der Geschlechter in all ihren Formen, in den Lehrplänen, den Entwicklungs- und Lernzielen, Inhalten, Schulprogrammen und Unterrichtsplänen angemessene Aufmerksamkeit zukommen muss und dass die Stellung, die Frauen in den Lehrplänen der verschiedenen Fächer eingeräumt wird, überprüft und ihre Bedeutung, die sie für die vermittelten Inhalte hatten oder haben, hervorgehoben werden muss; vertritt die Auffassung, dass die Gleichstellung der Geschlechter in der Bildung explizit auf den Grundsatz der Gleichberechtigung bezogen werden muss und eine Reihe von Themen, wie etwa die Lese- und Schreibfähigkeit, Mobbing, Hassreden, Menschenrechte und staatsbürgerliche Bildung, beinhalten muss;

26. betont, dass Bildung dazu beitragen muss, dass Jungen und Mädchen eine eigene Persönlichkeit entwickeln und offen und ausgeglichen sind, anderen Menschen Respekt erweisen und zu Empathie und gegenseitigem Respekt fähig sind, damit es nicht zu Diskriminierung, aggressivem Verhalten und Mobbing kommt;

27. unterstreicht, dass Schulen dazu beitragen sollten, einen interkulturellen Ansatz in der Bildung zu entwickeln, und nicht einen, der auf Assimilierung oder Multikulturalität setzt, um so Offenheit, gegenseitigen Respekt und den interkulturellen und interreligiösen Dialog zu fördern;

28. fordert die zuständigen Behörden in den Mitgliedstaaten dazu auf, die Gleichstellung der Geschlechter im Rahmen ihrer umfassenden Sexualerziehungsprogramme zu fördern und Mädchen und Jungen in diesem Zusammenhang darüber aufzuklären, dass Beziehungen auf Einverständnis, Respekt und Gegenseitigkeit beruhen müssen; fordert, Gleichstellungsfragen aber auch beim Sport und im Rahmen von Freizeitaktivitäten zum Thema zu machen, wo sich geschlechtsspezifische Klischees und Erwartungen auf das Selbstverständnis, die Gesundheit, den Erwerb von Qualifikationen, die geistige Entwicklung, die soziale Integration und die Identitätsbildung von Mädchen und Jungen auswirken können;

29. erkennt an, dass eine auf Empfindlichkeiten Rücksicht nehmende, altersgerechte und wissenschaftlich fundierte Sexualerziehung ein wesentliches Instrument zur Stärkung von Mädchen und Jungen ist und ihnen dabei hilft, gut informierte Entscheidungen zu treffen, und außerdem dazu beiträgt, weiter gefasste Prioritäten in der öffentlichen Gesundheitspolitik umzusetzen, wie die Reduzierung der Zahl ungeplanter Schwangerschaften, der Mütter- und Säuglingssterblichkeit, bestehender Ungleichheiten bei der Gesundheitsversorgung sowie die Verhütung und frühzeitige Behandlung von sexuell übertragbaren Krankheiten; fordert die Mitgliedstaaten auf, in Erwägung zu ziehen, die Teilnahme an einer altersgerechten Sexualerziehung im Rahmen ihrer Lehrpläne für alle Schüler der Primar- und Sekundarstufe obligatorisch zu machen, und betont, dass die Achtung von Mädchen und Frauen sowie die Gleichstellung der Geschlechter einen Schwerpunkt im Rahmen der Lehrerausbildung darstellen sollte;

30. fordert die Umsetzung einer Sexualerziehung in den Lehrplänen, die darauf abzielt, die Stellung von Mädchen über die Förderung des Bewusstseins für ihren eigenen Körper und der Kontrolle über ihn zu stärken, und fordert gleichzeitig, dass diese Grundsätze auch in allen anderen Lehrfächern Berücksichtigung finden;

31. fordert die Kommission auf, Diskriminierung aufgrund von sexueller Orientierung und Geschlechtsidentität in Bildungseinrichtungen zu bekämpfen; fordert die Kommission nachdrücklich auf, die Aufnahme objektiver Informationen zu LGBTI-Themen in die Lehrpläne zu fördern; fordert die Kommission auf, das Peer-Learning zwischen den Mitgliedstaaten bei der Bekämpfung des Mobbings und der Belästigung Homosexueller und Transsexueller zu erleichtern;

32. ermutigt Mädchen und Jungen, sich im Rahmen ihrer Ausbildung ungeachtet geschlechtsspezifischer Stereotype für alle Fächer gleichermaßen zu interessieren, insbesondere auch für naturwissenschaftliche und technische Fächer, wobei Jungen auch in Tätigkeiten unterrichtet werden sollten, die als typisch weiblich angesehen werden, wie Hausarbeit und Pflegedienste, und fordert außerdem, die gleichberechtigte Teilhabe und Vertretung von Jungen und Mädchen im Rahmen kollektiver Entscheidungsprozesse und der Schulverwaltung als auch im Rahmen aller außerschulischen Aktivitäten zu fördern; fordert die beteiligten Personen auf sicherzustellen, dass die Bereitstellung der Mittel für diese wirksamen Aktivitäten auch künftig gewährleistet ist;

33. erinnert daran, dass Maßnahmen zur spezifischen Förderung von Frauen im kulturellen Bereich sowie im Bereich des künstlerischen und intellektuellen Schaffens und dessen Verbreitung ergriffen werden müssen, um die strukturelle und weitverbreitete Diskriminierung von Frauen in diesem Bereich zu bekämpfen, eine ausgewogene Präsenz von Frauen und Männern im künstlerischen und kulturellen Bereich zu fördern und finanzielle Unterstützung zum Abbau von Ungleichheiten in diesen Bereichen bereitzustellen sowie entsprechende Fördermaßnahmen zu ergreifen;

34. fordert, dass Mädchen und Jungen den gleichen Zugang zu Informations- und Kommunikationstechnologien, die gleichen Möglichkeiten ihrer Nutzung sowie die gleiche Ausbildung in diesem Bereich von der Vorschulerziehung an erhalten, um die digitalen Kompetenzen zu verbessern, wobei besonderes Augenmerk auf Kinder und Jugendliche aus ländlichen Gebieten, aus Randgruppen oder mit besonderen Bedürfnissen zu richten ist; fordert außerdem, dass wirksame bildungspolitische Instrumente verbreitet und die Lehrerausbildung verbessert wird, mit dem Ziel, die Zahl der Studentinnen und Hochschulabsolventinnen in den Bereichen Naturwissenschaften, Technologie, Ingenieurwesen und Mathematik zu erhöhen; begrüßt in diesem Zusammenhang alle Initiativen und Programme, mit denen diese Studienfächer und die entsprechenden wissenschaftlichen Laufbahnen für Mädchen attraktiver gemacht werden sollen;

35. betont, dass Bildungsmaßnahmen ergriffen werden sollten, um die Anerkennung der Rolle von Frauen in der Geschichte, Wissenschaft, Politik, Literatur, Kunst und im Bildungsbereich zu erreichen und die Gesellschaft über die Bedeutung von Frauen in diesen Bereichen aufzuklären;

36. fordert, dass alle nur möglichen Anstrengungen unternommen werden, um sicherzustellen, dass eine Beschäftigung im Bereich der frühkindlichen Bildung und der Grundschulbildung sowie in der Pflege als ein wertgeschätzter Beruf sowohl für Frauen als auch für Männer gefördert wird;

37. fordert die Mitgliedstaaten auf, einzelstaatliche Vorschriften zu entwickeln oder zu stärken, um dem negativen Einfluss stereotyper Geschlechterrollen entgegenzuwirken, die auf den in den Medien und der Werbung vermittelten Werten beruhen und die sehr häufig die Bemühungen der Schulen in diesem Bereich in untergraben;

38. fordert ergänzende Maßnahmen, die die formalen Lehrpläne im Hinblick auf die Gleichstellung der Geschlechter und die Ausbildung im Bereich des Unternehmergeistes unterstützen, sowie die Umsetzung von Programmen für informelle Bildung zur Erziehung im Sinne der Gleichstellung der Geschlechter in den Gemeinden durch die lokalen Behörden;

39. fordert im Zusammenhang mit der beruflichen Ausbildung erneute Impulse für die Anerkennung von informeller Bildung als Qualifikationsnachweis und für die Einführung eines hochwertigen Zertifikats für das Lernen am Arbeitsplatz, da dies Mädchen und Frauen dabei unterstützen würde, bessere Arbeitsplätze zu finden und den Arbeitsmarkt zu betreten bzw. auf den Arbeitsmarkt zurückzukehren, und gleichzeitig die Gleichbehandlung von Frauen und Männern in Bezug auf Würde und Kompetenz gewährleisten würde;

40. fordert die Autoren und Verleger von Unterrichtsmaterialien nachdrücklich auf, sich bewusst zu machen, dass die Gleichstellung der Geschlechter notwendigerweise zu einem Kriterium für die Produktion dieser Materialien gemacht wird, und empfiehlt den Einsatz von Teams aus Lehrern und Studenten bei der Erstellung von Unterrichtsmaterialien zur Gleichstellung der Geschlechter sowie eine Beratung durch Experten für Gleichstellungsfragen und gleichstellungsorientierte Betreuung;

41. fordert die Mitgliedstaaten auf, Leitlinien für Schulen, bildungspolitische Entscheidungsträger, Lehrer und die für die Festlegung der Lehrpläne verantwortlichen Personen auszuarbeiten und zu verbreiten, damit die Themen Geschlechterperspektive und Gleichstellung der Geschlechter Berücksichtigung finden, und sicherzustellen, dass Stereotype und sexistische Zerrbilder beseitigt werden, die im Inhalt, im Sprachgebrauch und in den Abbildungen der Lehrbücher und Unterrichtsmaterialien enthalten sein können; ermutigt sie ferner, Sexismus zu bekämpfen, der in der Literatur, in Filmen, in der Musik, in Spielen, in den Medien, in der Werbung und in anderen Bereichen vorhanden ist, die entscheidend dazu beitragen können, dass sich die Einstellung, das Verhalten und die Identität von Jungen und Mädchen verändern;

42. nimmt zur Kenntnis, dass das Lehrpersonal bei der Entwicklung der durch Bildung erworbenen Identität eine wichtige Rolle spielt und in erheblichem Maße Einfluss auf Aspekte geschlechtsspezifischen Verhaltens in Schulen nimmt; weist darauf hin, dass noch viel getan werden muss, um die Lehrkräfte in die Lage zu versetzen, die Gleichstellung der Geschlechter in optimaler Weise zu fördern; hält es daher für unbedingt notwendig, dass die Lehrkräfte auf allen Ebenen der formellen und informellen Bildung an umfassenden ein- und weiterführenden Schulungen zu Gleichstellungsfragen teilnehmen, die auch Peer-Learning und die Zusammenarbeit mit externen Organisationen und Agenturen beinhalten, um das Bewusstsein für die Auswirkungen der Geschlechterrollen und von Stereotypen auf das Selbstbewusstsein und die Fächerwahl ihrer Schüler im Laufe ihrer Ausbildung zu stärken; weist mit Nachdruck darauf hin, dass Mädchen an Schulen und Universitäten positive weibliche und männliche Vorbilder haben müssen, damit sie ihr Potenzial erkennen und bestmöglich nutzen können, ohne Diskriminierung oder Zweideutigkeiten aufgrund ihres Geschlechts befürchten müssen;

43. erinnert an die Notwendigkeit, in die Ausbildung und Weiterbildung von Lehrern die Vermittlung und die Umsetzung des Grundsatzes der Gleichstellung von Frauen und Männern zu integrieren und dabei Strategien anzuwenden, die es den Lehrern erlauben, ihre eigene Identität, Überzeugungen, Werte, Vorurteile, Erwartungen, Einstellungen und Geschlechterdarstellungen sowie ihre Unterrichtspraktiken zu überdenken, um auf diese Weise eventuelle Hindernisse zu beseitigen, die der Entfaltung des vollen Potenzials der Schüler ungeachtet ihres Geschlechts im Wege stehen können;

44. ist fest davon überzeugt, dass Bildung ein erhebliches Transformationspotenzial innewohnt, welches für die Verwirklichung der Gleichstellung der Geschlechter genutzt werden kann; erkennt an, dass im Rahmen formeller und informeller Bildungsprogramme geschlechtsspezifische Gewalt, Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, Belästigung, Homophobie und Transphobie in all ihren Formen, einschließlich Cyber-Mobbing und Belästigung im Internet, angegangen und bekämpft werden müssen; erkennt an, dass eine gleichstellungsorientierte und gegen geschlechtsspezifische Gewalt gerichtete Erziehung auf ein schulisches Umfeld angewiesen ist, das sicher und gewaltfrei ist;

45. betont, dass Sensibilisierungsinitiativen, Weiterbildungsmaßnahmen und Maßnahmen zur Integration der Geschlechterperspektive organisiert werden müssen, die sich an alle Akteure im Bereich der Bildungspolitik sowie an Eltern und Arbeitgeber richten;

46. fordert die Mitgliedstaaten auf, einen generationsübergreifenden Bildungsansatz zu verfolgen und einen gleichberechtigten Zugang zu formaler und informeller Bildung sicherzustellen, indem sie erschwingliche und hochwertige Betreuungsangebote für Kinder sowie ältere und pflegebedürftige Menschen in ihre Bildungssysteme integrieren; fordert die Mitgliedstaaten auf, sich an Initiativen zu beteiligen, um die direkten und indirekten Kosten von Bildung zu verringern, und die Kapazitäten aller Kindertagesstätten, Kinderkrippen und aller vorschulischen, schulischen und außerschulischen Netzwerke zu erhöhen, wobei die Grundsätze der Inklusion von Kindern, die in Armut leben oder von Armut bedroht sind, gebührend zu berücksichtigen sind; betont, dass dies wichtig ist, um alle Frauen und Männer, einschließlich Alleinerziehender, bei der Vereinbarung von Familie und Beruf zu unterstützen, die Beteiligung von Frauen am lebenslangen Lernen und an beruflicher Aus- und Weiterbildung zu gewährleisten und auf diese Weise Vorbilder für die Stärkung des Selbstbewusstseins von Mädchen zu schaffen;

47. betont, dass Jungen und Männer in alle Strategien zur Förderung der Gleichstellung der Geschlechter und zur Stärkung der Stellung von Mädchen und Frauen aktiv einbezogen und daran beteiligt werden müssen;

48. betont, wie wichtig es ist, dass die öffentliche Verwaltung die Lehre und Forschung über die Bedeutung und die Tragweite der Gleichstellung von Frauen und Männern im Bereich der Hochschulbildung fördert, insbesondere durch die Eingliederung von Themen aus dem Bereich der Gleichstellung von Frauen und Männern in die Lehrpläne, die Schaffung von eigenen Postgraduiertenstudiengängen und die Förderung von Forschungsarbeiten, die explizit diesem Thema gewidmet sind;

49. fordert die EU-Organe und die Mitgliedstaaten auf, sich um Fortschritte bei der gegenseitigen Anerkennung von Diplomen, Prüfungszeugnissen und sonstigen Befähigungsnachweisen zum Nachweis von beruflichen Qualifikationen, die in unterschiedlichen Mitgliedstaaten ausgestellt wurden, sowie bei der Koordinierung und Harmonisierung der nationalen Rechtsvorschriften, mit denen der Zugang zu den verschiedenen Berufen geregelt wird, zu bemühen, damit Emigrantinnen sowohl aus der EU als auch aus Drittländern Zugang zu Arbeitsplätzen haben, die ihrer Ausbildung und ihren Qualifikationen entsprechen;

Investitionen, Überwachung und Bewertung

50. betont, dass die Fortschritte, die infolge der Umsetzung gleichstellungspolitischer Maßnahmen in den Bildungseinrichtungen erzielt werden, durch unabhängige Stellen überwacht und bewertet werden müssen, dass die lokalen, regionalen, nationalen und europäischen Entscheidungsträger kontinuierlich über alle in diesem Bereich getroffenen Maßnahmen und erzielten Fortschritte informiert werden müssen und dass die Gleichstellung der Geschlechter dringend zu einem Kriterium für die interne und externe Bewertung von Bildungseinrichtungen gemacht werden muss;

51. betont, dass die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Bildungsbehörden und der Austausch bewährter Verfahren hinsichtlich der Entwicklung von Projekten und Programmen zur Förderung der Sensibilisierung für die Grundsätze der Koedukation und der tatsächlichen Gleichstellung von Männern und Frauen wichtig ist und dass diese Verfahren unter den Akteuren des Bildungswesens bekannt gemacht werden müssen;

52. fordert das Europäische Institut für Gleichstellungsfragen (EIGE) auf, die Erhebung vergleichbarer nach Geschlecht aufgeschlüsselter Daten und die Erstellung von Fortschrittsanzeigern für alle Politikbereiche und somit auch für den Bildungsbereich fortzusetzen, und betont erneut, dass es wichtig ist, zur Bekämpfung geschlechtsspezifischer Ungleichheiten Studien über die Auswirkungen bildungspolitischer Maßnahmen durchzuführen, aus denen sich qualitative und quantitative Instrumente zur Bewertung dieser Auswirkungen ergeben, und eine Haushaltsstrategie zu verfolgen, im Rahmen derer gleichstellungspolitische Aspekte Berücksichtigung finden, um so das Recht auf Zugang zu Bildungsressourcen zu fördern;

53. hält es für außerordentlich wichtig, dass die Auswirkungen der künftigen Gesetzgebung im Bildungsbereich auf die Gleichstellung der Geschlechter bewertet und bestehende Gesetze, soweit erforderlich, entsprechend diesem Prinzip überarbeitet werden;

54. betont, dass die Verfahren zur Überwachung der Umsetzung der Gleichstellungsprogramme und die entsprechende Bewertung durch Forschungszentren aus dem Bildungsbereich in enger Zusammenarbeit mit Experten für Gleichstellungsfragen, den Stellen, die von der EU eingerichtet wurden, und lokalen Behörden durchgeführt werden müssen; fordert die Erhebung quantitativer und qualitativer, nach Geschlecht aufgeschlüsselter Daten durch die Mitgliedstaaten und die Kommission;

55. schlägt die Schaffung eines alljährlich zu verleihenden europäischen Gleichstellungs-Preises vor, um Bildungseinrichtungen, die sich in diesem Bereich hervorgetan haben, auszuzeichnen, und fordert die Mitgliedstaaten auf, das Gleiche auf nationaler Ebene zu tun;

56. betont, dass Aktionspläne ausgearbeitet und Ressourcen für die Umsetzung geschlechtsspezifischer Bildungsprogramme und gleichstellungsorientierter Bildungsstrukturen zugewiesen werden müssen, und empfiehlt die Nutzung der für diesen Zweck verfügbaren europäischen Instrumente, und zwar des Investitionsplans, des Programms „Horizont 2020“ und der Strukturfonds der EU, einschließlich des Europäischen Sozialfonds;

57. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission und den Regierungen der Mitgliedstaaten zu übermitteln.

STELLUNGNAHME des Ausschusses für Kultur und Bildung (6.5.2015)

für den Ausschuss für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter

zur Stärkung der Stellung von Mädchen durch Bildung in der EU
(2014/2250(INI))

Verfasser der Stellungnahme: Ernest Maragall

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für Kultur und Bildung ersucht den federführenden Ausschuss für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1.  weist darauf hin, dass geschlechtsspezifische Stereotype und Sexismus nach wie vor die größten Hindernisse bei der Verwirklichung der Gleichstellung der Geschlechter sind, und hebt hervor, dass geschlechtsspezifische Stereotype im Studium, in akademischen Lehrplänen und Leistungen und auch im Rahmen der formellen wie der informellen Bildung bekämpft werden müssen, und zwar auf allen Bildungsebenen; weist ebenfalls darauf hin, dass die Tatsache, wie Studiengänge und berufliche Laufbahnen von den Geschlechtern wahrgenommen werden, bei der Entscheidung über die Ausbildung ein wesentlicher Faktor ist; hält es für wichtig, Mädchen in den Bereichen Wissenschaft, Ingenieurwesen, Technologie, Gewerbe im Agrarsektor, IKT, Kreativindustrien, Kunst und Handwerk zu motivieren und eine stärkere Teilhabe von Mädchen in diesen Bereichen zu fördern, und begrüßt alle Initiativen und Programme, mit denen diese Studienbereiche und die entsprechenden wissenschaftlichen Laufbahnen für Mädchen attraktiver gemacht werden sollen;

2.  fordert die Mitgliedstaaten auf, einzelstaatliche Vorschriften zu entwickeln oder zu stärken, um den durch stereotypen Geschlechterrollen bedingten negativen Auswirkungen entgegenzuwirken, die aufgrund der über die Medien und Werbung vermittelten Werte entstehen und die sehr häufig die Arbeit zu diesen Themen in den Schulen untergraben;

3.  misst der informellen Bildung und dem interkulturellen Dialog erhebliche Bedeutung bei, wenn es darum geht, wie gegen Weltanschauungen und traditionelle Bräuche vorgegangen werden kann, die den Mädchen in der Bildung Einschränkungen auferlegen, und fordert die Mitgliedstaaten auf, Jungen und Mädchen gleichberechtigt Zugang zu Bildung zu gewährleisten, unabhängig von ihrem ethnischen, nationalen, sozialen, kulturellen oder religiösen Hintergrund, damit beim Zugang zu erstklassiger Bildung eine echte Gleichstellung der Geschlechter verwirklicht werden kann, mithilfe von Maßnahmen, die unter anderem darauf abzielen, die Schulabbrecherquote bei Mädchen zu verringern; betont, dass Gruppen, die mehrfach diskriminiert werden, wie etwa Migranten, Flüchtlinge, Menschen mit Behinderung, sogenannte „Young Carer“ (pflegende Kinder und Jugendliche) und weitere Gruppen, besondere Aufmerksamkeit zu schenken ist; betont, dass es für Mädchen besonders wichtig ist, nicht durch die Familie dazu gezwungen zu werden, die Schule vor Abschluss der Sekundarbildung zu verlassen;

4.  fordert erneute Anreize zur Anerkennung von informeller Bildung als Qualifikationsnachweis sowie ein hohen Anforderungen genügendes Zertifikat für Lernen am Arbeitsplatz im Zuge der Berufsausbildung, da dies Mädchen und Frauen dabei unterstützen wird, bessere Arbeitsplätze zu finden und in den Arbeitsmarkt einzutreten bzw. sich wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren, und gleichzeitig eine Gleichstellung der Frauen mit Männern in Bezug auf Würde und Kompetenz zu gewährleisten;

5.  betont, dass eine auf Rechte gestützte und gleichstellungsorientierte Lernumgebung für alle Lernenden sowohl im Hinblick auf die Lehrpläne als auch auf die pädagogischen Konzepte bereitgestellt werden muss, in der Kinder (und Mädchen insbesondere) über ihre Rechte informiert werden und in den Schulen in informellen Lernumgebungen demokratische Prozesse erfahren können; ist der Auffassung, dass bei dieser Art des Lernens die Aspekte Gleichheit der Geschlechter, Nichtdiskriminierung und europäische Bürgerschaft besondere Berücksichtigung finden sollten;

6.  vertritt die Auffassung, dass die Gleichstellung der Geschlechter in der Bildung eine Reihe von Themen beinhalten muss, wie etwa die Lese- und Schreibfähigkeit einschließlich Medienkompetenz, Mobbing einschließlich Cybermobbing, homophobe Gewalt, Volksverhetzung, Menschenrechte und politische Bildung;

7.  betont, dass Bildung dazu beitragen muss, dass Jungen und Mädchen eine eigene Persönlichkeit entwickeln und offen und ausgeglichen sind, anderen Menschen Respekt erweisen und zu Empathie und gegenseitigem Respekt fähig sind, damit es nicht zu Diskriminierung, Aggressivität und Mobbing kommt;

8.  unterstreicht, dass die Schule dazu beitragen sollte, in der Bildung einen interkulturellen Ansatz zu entwickeln, und nicht einen, der auf Assimilierung oder Multikulturalität setzt, um so Offenheit, gegenseitigen Respekt und den interkulturellen und interreligiösen Dialog zu fördern;

9.  nimmt zur Kenntnis, dass das Lehrpersonal bei der durch Bildung erworbenen Identität eine wichtige Rolle spielt und in erheblichem Maße Einfluss auf Aspekte geschlechtsspezifischen Verhaltens in Schulen nimmt; weist darauf hin, dass noch viel getan werden muss, bis die Lehrkräfte verinnerlicht haben, wie sie die Gleichstellung der Geschlechter am besten fördern; hält es daher für unbedingt notwendig, dass alle Lehrkräfte auf allen Ebenen der formellen und informellen Bildung umfassende erste und weiterführende Schulungen in Bezug auf die Gleichstellung erhalten, auch durch „peer learning“ und durch die Zusammenarbeit mit externen Organisationen und Agenturen, um das Bewusstsein für die Auswirkungen der Geschlechterrollen und Stereotype auf das Selbstbewusstsein ihrer Schüler und ihre Fächerwahl im Laufe ihrer Ausbildung zu stärken; weist mit Nachdruck darauf hin, dass Mädchen an Schulen und Universitäten positive weibliche und männliche Vorbilder haben müssen, damit sie in der Lage sind, ihr Potenzial zu erkennen und bestmöglich zu nutzen, ohne dass sie Diskriminierung oder Zweideutigkeiten in Bezug auf ihr Geschlecht befürchten müssen;

10. hält die Gesundheits- und Sexualerziehung für außerordentlich wichtig, vor allem weil sie die Aufklärung von Mädchen und Jungen über Beziehungen zum Inhalt hat, die von der Gleichstellung der Geschlechter, von Zustimmung, Respekt und Gegenseitigkeit ausgehen müssen, und die anderweitig auch vermitteln sollte, welche Rechte Frauen und Mädchen haben, einschließlich der Rechte, die die sexuelle und reproduktive Gesundheit betreffen, damit Stereotype überwunden werden und Gewalt gegen Frauen und Mädchen verhindert wird;

11. hält es für sehr wichtig, dass in den Projekten der Entwicklungszusammenarbeit Bildungsmaßnahmen für Mädchen und Frauen vorgesehen werden;

12. weist erneut darauf hin, dass Frauen, die ihren Bildungsweg unterbrechen oder ihren Arbeitsplatz verlassen mussten, um sich um Familienangehörige zu kümmern, oder alleinerziehenden Müttern unabhängig von ihrem Kenntnisstand (dies gilt sowohl für hoch- als auch für geringqualifizierte Frauen) Zugang zu Berufsausbildung, Schulungen und Erwachsenenbildung gewährt werden muss; ist der festen Überzeugung, dass solche Ausbildungsmaßnahmen attraktiv und flexibel sein müssen; fordert Maßnahmen, die Frauen konkret dabei unterstützen, Familie und Arbeit oder Ausbildung in Einklang zu bringen;

13. fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, die Hürden für den Zugang zu formeller und informeller Bildung sowie zum lebenslangen Lernen dadurch zu beseitigen, dass das Bewusstsein gestärkt und die Beratung verbessert wird, dass finanzielle Unterstützung bereitgestellt wird und andere Formen der Unterstützung wie etwa Unterstützung bei der Kinderbetreuung und Betreuung von älteren Menschen in Anspruch genommen werden können, damit durch einen generationsübergreifenden Ansatz und die Stärkung der Rolle der europäischen Organe Frauen und Männer die Möglichkeit erhalten, am lebenslangen Lernen teilzunehmen;

14. fordert das Europäische Institut für Gleichstellungsfragen (EIGE) und die Mitgliedstaaten auf, in allen Mitgliedstaaten vergleichbare, nach Geschlechtern aufgeschlüsselte (sowohl quantitative als auch qualitative) Daten im Bereich Bildung zu erheben;

15. vertritt die Auffassung, dass die EU-Strukturfonds und insbesondere der Europäische Sozialfonds Bildungsprojekte mit einer geschlechterspezifischen Natur sowie geschlechterdifferenzierte Bildungsstrukturen unterstützen müssen;

16. erinnert daran, dass Bildungsstrategien mit dem Ziel der Gleichstellung der Geschlechter auch aktiv Jungen und Männer einschließen müssen;

17. betont, dass die Bildung wichtig ist, damit Frauen vollständig an der gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Entwicklung teilhaben können; betont, dass Maßnahmen des lebenslangen Lernens ausschlaggebend dafür sind, dass Frauen Qualifikationen erwerben können, die sie in die Lage versetzen, wieder eine Beschäftigung oder eine anspruchsvollere Arbeit auszuüben und so ihren Verdienst sowie ihre Arbeitsbedingungen zu verbessern;

18. weist darauf hin, dass Bildung Frauen dazu verhilft, wirtschaftlich unabhängig zu werden, was wiederum sehr wichtig ist, um Gewalt gegen Frauen und Mädchen vorzubeugen;

19. erinnert daran, dass Armut und ein niedriger wirtschaftlicher Status einen starken Einfluss auf die Gleichstellung der Geschlechter in der Bildung haben und den Zugang von Mädchen zu Schulen und Universitäten unverhältnismäßig beeinträchtigen; fordert daher die Mitgliedstaaten auf, Initiativen mit dem Ziel ins Leben zu rufen, die direkten und indirekten Bildungskosten für bedürftige Familien zu reduzieren;

20. betont, dass Maßnahmen ergriffen werden müssen, damit Mädchen mit Behinderung die gleichen Chancen haben, Zugang zur Bildung auf allen Ebenen zu erhalten, wodurch sich ihre Chancen bei der Arbeitssuche verbessern und sie in die Lage versetzt werden, Mehrfachdiskriminierungen zu überwinden; betont, dass Bildung ein wichtiges Instrument ist, Mädchen aus benachteiligten Gruppen die Möglichkeit zu geben, ein Leben frei von Marginalisierung und als aktives Mitglied der Gesellschaft zu führen;

21. fordert die Mitgliedstaaten auf, die Kinderbetreuung und frühkindliche Erziehung in ihre Bildungssysteme zu integrieren, damit Kinder bereits von Anfang an eine auf der Gleichheit der Geschlechter basierende Bildung erhalten und die Eltern die Möglichkeit haben, ihre Arbeit mit dem Familienleben in Einklang zu bringen;

22. ist der Ansicht, dass pädagogische Teams eine wichtige Aufgabe haben, nämlich Familien bei der beruflichen Orientierung ihrer Kinder zu begleiten und zu beraten, damit diese einen Bildungsweg einschlagen, der ihren Kenntnissen, Fähigkeiten und ihrem Geschmack entspricht; unterstreicht, dass die berufliche Orientierung eine entscheidende Phase ist, in der geschlechtsspezifische Stereotypen durchschlagende Wirkung entfalten können, die einen dauerhaften Einfluss auf die Fähigkeit der Mädchen haben dürften, eine berufliche Laufbahn einzuschlagen, in der sie sich entfalten und ihre Emanzipation vorantreiben können;

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

5.5.2015

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

22

2

1

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Isabella Adinolfi, Andrea Bocskor, Silvia Costa, Damian Drăghici, Angel Dzhambazki, Giorgos Grammatikakis, Petra Kammerevert, Svetoslav Hristov Malinov, Curzio Maltese, Fernando Maura Barandiarán, Luigi Morgano, Momchil Nekov, Helga Trüpel, Sabine Verheyen, Julie Ward, Bogdan Brunon Wenta, Theodoros Zagorakis, Bogdan Andrzej Zdrojewski, Milan Zver, Krystyna Łybacka

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Therese Comodini Cachia, Marc Joulaud, Kashetu Kyenge, Ilhan Kyuchyuk, Ernest Maragall, Emma McClarkin, Algirdas Saudargas, Hermann Winkler

SCHLUSSABSTIMMUNG IN NAMENTLICHER ABSTIMMUNG

21

+

ALDE

Beatriz Becerra Basterrechea, Izaskun Bilbao Barandica, Angelika Mlinar

GUE/NGL

Malin Björk, Stefan Eck

PPE

Anna Maria Corazza Bildt, Ildikó Gáll-Pelcz, Agnieszka Kozłowska-Rajewicz, Elisabeth Köstinger, Elissavet Vozemberg

S&D

Inés Ayala Sender, Biljana Borzan, Viorica Dăncilă, Iratxe García Pérez, Anna Hedh, Clare Moody, Maria Noichl, Liliana Rodrigues, Marc Tarabella

VERTS/ALE

Jordi Sebastià, Ernest Urtasun

9

-

ECR

Branislav Škripek, Jadwiga Wiśniewska, Jana Žitňanská

EFDD

Daniela Aiuto, Louise Bours

NI

Sylvie Goddyn

PPE

Marijana Petir, Michaela Šojdrová, Anna Záborská

0

0

 

 

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

16.6.2015

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

21

9

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Daniela Aiuto, Beatriz Becerra Basterrechea, Malin Björk, Anna Maria Corazza Bildt, Viorica Dăncilă, Iratxe García Pérez, Anna Hedh, Elisabeth Köstinger, Agnieszka Kozłowska-Rajewicz, Angelika Mlinar, Maria Noichl, Marijana Petir, Liliana Rodrigues, Jordi Sebastià, Michaela Šojdrová, Ernest Urtasun, Elissavet Vozemberg, Jadwiga Wiśniewska, Anna Záborská, Jana Žitňanská

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Inés Ayala Sender, Izaskun Bilbao Barandica, Biljana Borzan, Louise Bours, Stefan Eck, Ildikó Gáll-Pelcz, Sylvie Goddyn, Clare Moody, Branislav Škripek, Marc Tarabella