1. www.wn.de
  2. >
  3. Münsterland
  4. >
  5. Sendenhorst
  6. >
  7. Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen Albersloher Jagdfunktionär

  8. >

Illegale Greifvogelfalle

Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen Albersloher Jagdfunktionär

Albersloh

Die Staatsanwaltschaft Münster hat Anklage gegen einen Albersloher Jagdfunktionär erhoben, der auf einem gepachteten Grundstück im August 2015 eine illegale Greifvogelanlage betrieben haben soll.

Josef Thesing

Im vergangenen August hatten Mitglieder des „Komitees gegen den Vogelmord“ an einem Abend die Polizei informiert, weil sie auf einem Grundstück in der Bauerschaft Storp eine illegale Greifvogelfalle entdeckt hatten.

Die Beamten fuhren zu dem Areal und trafen auf einen seinerzeit 61-jährigen Albersloher Pächter des Grundstücks, der einen toten Fasan in der Hand hielt, den er nach damaligen Angaben der Polizei aus einer Greifvogelfalle entfernt haben soll. Auf dem Grundstück hatten die Beamten weitere Lebendfallen gefunden. Die Polizei hatte die Greifvogelfanganlage sichergestellt und ein Strafverfahren gegen den Pächter eingeleitet.

Die Staatsanwaltschaft Münster hat die Angelegenheit geprüft und nun Anklage erhoben. Das bestätigte am Mittwoch der Sprecher der Stadtanwaltschaft, Oberstaatsanwalt Heribert Beck, auf Anfrage unserer Zeitung. Dem Albersloher wird vorgeworfen, auf dem Grundstück eine illegale Greifvogelfalle und mehrere Lebendfallen betrieben zu haben. Damit verstoße er gegen Paragraf 69 des Naturschutzgesetzes.

Das Besondere an diesem Fall: Der Beschuldigte ist Mitglied des erweiterten Präsidiums des Landesjagdverbandes Nordrhein-Westfalen und wird als solches auf der Homepage des Verbandes geführt. Ob das Verfahren tatsächlich eröffnet wird oder ob weitere Ermittlungen notwendig sind, entscheidet nun das Amtsgericht Ahlen. Dort ist das Verfahren nun angesiedelt.