Gesetzentwurf :
Maas will schärfere Regeln für Kinderehen

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Heiko Maas (SPD)
Gerichte sollen im Ausland geschlossene Kinderehen künftig auflösen können, wenn das Wohl des minderjährigen Ehepartners gefährdet ist. Das geht aus einem Gesetzentwurf des Justizministeriums hervor.

Kinderehen sollen nach Plänen von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) künftig von Gerichten aufgelöst werden können. Dies solle möglich sein, wenn das Kindeswohl des minderjährigen Ehepartners gefährdet sei, berichtete der „Spiegel“ am Freitag unter Berufung auf einen Gesetzentwurf des Justizministeriums. Bislang zählt bei der Beurteilung allein die Frage, ob eine Ehe ohne Zwang zustande kam.

Die Debatte um Kinderehen war durch den Flüchtlingszuzug entbrannt. Besonders von CDU und CSU kamen in den vergangenen Monaten Forderungen nach einem Verbot. Das Ausländerzentralregister verzeichnete im Juli nach Angaben des Bundesinnenministeriums 1475 verheiratete Jugendliche in Deutschland - 361 davon waren jünger als 14 Jahre, 120 waren 14 oder 15 Jahre alt.

Demnach handelt es sich bei den meisten minderjährig Verheirateten um Syrer - hier waren 664 Fälle bekannt. Weitere Herkunftsstaaten waren Afghanistan (157 Fälle), der Irak (100 Fälle) und Bulgarien (65 Fälle). Unter den minderjährig Verheirateten waren mit 1152 deutlich mehr Mädchen als Jungen.

Maas will mit seinem Vorhaben dem „Spiegel“-Bericht zufolge auch erreichen, dass künftig über Kinderehen schneller entschieden wird. Die Anhörung über die Frage, ob eine Ehe aufgelöst wird, solle dem Gesetzentwurf zufolge spätestens nach einem Monat erfolgen. Demnach könnten sowohl die Jugendämter als auch die Eheleute das Verfahren beantragen.

In Deutschland sollen Ehen nach derzeitiger Rechtslage nicht vor der Volljährigkeit geschlossen werden. Ausnahmen sind möglich, wenn ein Partner volljährig und der andere mindestens 16 Jahre alt ist. Komplizierter ist die Rechtslage beim Umgang mit im Ausland geschlossenen Ehen. Bisher werden Kinderehen in Deutschland nicht anerkannt, wenn ein Partner jünger als 14 Jahre ist. Bei Ehen, die mit 14-Jährigen oder älteren Minderjährigen geschlossen wurden, haben die Gerichte einen Ermessensspielraum.

Maas will die Kriterien dafür dem „Spiegel“ zufolge nun verschärfen. Die Befreiung solle nur erteilt werden, „wenn die beabsichtigte Ehe das Wohl des Antragstellers nicht beeinträchtigt“, heißt es demnach in dem Gesetzesentwurf.

Der Union geht das nicht weit genug. Sie will Menschen unter 18 Jahren grundsätzlich verbieten zu heiraten. „Im Sinne der Klarheit unserer Rechtsordnung sollten wir ganz konsequent dafür sorgen, dass in unserem Land keinerlei Ehen mit Minderjährigen mehr geschlossen werden können, auch nicht in Ausnahmefällen“, sagte Günter Krings (CDU), Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesinnenministerium, dem „Spiegel“.