Lebensschutz droht Kriminalisierung

EU will Abtreibung zum Menschenrecht erklären

Abtreibung soll vollumfängliche Legalisierung erfahren. Um dies zu erreichen, hat das EU-Parlament verschiedene Entschlüsse gefasst, die zusammen genommen darauf hinauslaufen, dem Lebensrecht ungeborener Kinder die gesetzliche Grundlage zu entziehen.

Foto: lunar caustic/ Wikimedia Commons/ CC BY 2.0
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In seiner Entschliessung zur Lage der Menschenrechte in der EU vom 1. März 2018 ((2017/2125(INI)) hat das EU-Parlament ein umfangreiches Paket an politischen Maßnahmen angenommen, die in den Mitgliedsstaaten umgesetzt werden sollen. Zu diesem Paket gehört auch die Frage der Abtreibung – im EU-Jargon beschönigend als „sexuelle und reproduktive Gesundheit von Frauen“ bezeichnet. Das Lebensrecht des Kindes sinkt in dieser Perspektive zu einem disponiblen Rechtsgut herab, das dem sogenannten Selbstbestimmungsrecht der Frau zu jeder Zeit und mit jeder Begründung unterlegen ist.

Um Kritik oder gar Protest dagegen von vornherein den Wind aus den Segeln zu nehmen, bedient sich das EU-Parlament wie viele andere nationale und internationale Institutionen der altbewährten Taktik der Begriffsverdrehung. Zuerst wird anstelle des Wortes „Abtreibung“ der positiv klingende Begriff „sexuelle und reproduktive Gesundheit“ benutzt. Hierbei handelt es um eine inklusive Schachtel-Definition, bei der sich die Begriffe überdecken. Alsdann wird nicht nur ein Rechtsanspruch darauf postuliert („Reproduktionsgesundheit und die damit verbundenen Rechte“), sondern sie wird gar mit einem allgemeinen Menschenrecht gleichgesetzt. Außerdem wird die Sicherheit und das Narrativ von der „unsicheren Abtreibung“ bemüht, um ein „Grundrecht auf sichere Abtreibung“ einzufordern. Ein solches unterstelltes Recht erlaubt dem Wortführer – in dem Fall die EU-Parlamentarier und diejenigen Interessengruppen, die Abtreibung als Mittel der Familienplanung nicht ausschließen oder gar fördern (wie beispielsweise der Internationale Familienplanungsverband IPPF (in Deutschland „Pro Familia“), die Deutsche Stiftung Weltbevölkerung (maßgeblich von der Drogeriemarktkette Rossmann finanziert), die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) – eine Zahl von Folgemaßnahmen abzuleiten, die zusammen genommen darauf abzielen, den gesetzlich garantierten Schutzstatus ungeborenen Lebens zu einem rechtlichen Nullum gerinnen zu lassen.

Der politische Zusammenhang zwischen „Reproduktionsgesundheit“ und „Abtreibung“ ergibt sich aus den medizinischen Definitionen der Weltgesundheitsorganisation der Vereinten Nationen. Bei dieser inklusiven Schachtel-Definition überdecken sich die Begriffe wie bei einer russischen Matroschka: Reproduktionsgesundheit beinhaltet Fruchtbarkeitsregulierung, und Fruchtbarkeitsregulierung wiederum beinhaltet Schwangerschaftsabbruch. Abtreibung ist Bestandteil von Fruchtbarkeitsregulierung, die wiederum Bestandteil von Reproduktionsgesundheit ist. Das ermöglicht, unter dem Titel „Reproduktionsgesundheit“ auch Abtreibung zu politisch zu fördern und mit Steuergeldern zu finanzieren, ohne das Wort zu erwähnen. Das ist der große Widerspruch der Politik: zwar wird ausdrücklich gesagt, dass Abtreibung kein Mittel der Familienplanung sein soll, gleichzeitig wird Abtreibung jedoch innerhalb des Konzepts der „sexuellen und reproduktiven Gesundheit“ bzw.  Reproduktionsgesundheit akzeptiert. Diese offensichtliche Politisierung medizinischer Begriffe im Aktionsprogramm der Internationalen Konferenz über Bevölkerung und Entwicklung (ICPD) von Kairo im Jahre 1994 veranlasste zahlreiche Staaten zu individuellen Stellungnahmen gegen Abtreibung bzw. den Begriff der Reproduktionsgesundheit. Diese Problematik ist also seit fast fünfundzwanzig Jahren offiziell bekannt. Wer Abtreibung ablehnt, muss folglich auch die Ersatz-Begriffe „sexuelle und reproduktive Gesundheit“ bzw. „Reproduktionsgesundheit“ ablehnen.

Stattdessen gibt es eine wirkliche Alternative ohne Abtreibung, nämlich die „gynäkologische und geburtshilfliche Versorgung“ im Sinne der Definition der Weltgesundheitsorganisation. Das wissen die Verfechter von Abtreibung natürlich auch, und deswegen werben sie immer wieder intensiv dafür, diese alternative Formulierung abzulehnen. Der bei der Grundrechte-Entschließung zur Abstimmung gestellte Änderungsantrag lautete im Sinne des Rechts auf Gesundheit und Leben für Mütter und ihre werdenden Kinder: „Das EU-Parlament fordert die Mitgliedstaaten auf, mit gezielten Maßnahmen sicherzustellen, dass Frauen gerechten Zugang zu den Systemen der öffentlichen Gesundheit – insbesondere grundlegender medizinischer Versorgung wie Schutz von schwangeren, gebärenden oder stillenden Müttern und ihren Kindern vor und nach der Geburt – sowie zur gynäkologischen und geburtshilflichen Versorgung im Sinne der Definition der Weltgesundheitsorganisation haben.“ Übrigens stammt die Formulierung „vor und nach der Geburt“ aus dem neunten Erwägungsgrund der Präambel der Kinderrechts-Konvention der Vereinten Nationen (Unicef). Dennoch stimmten alle Europa-Abgeordneten von CDU und CSU mit einer Ausnahme (Zeller) dagegen. Selbst der Europa-Abgeordnete der CDU-Lebensrechtsorganisation „Christdemokraten für das Leben“ (CDL), Dr Peter Liese (Nordrhein Westfalen), lehnte das ab und stimmte stattdessen für die Abtreibungssprache!

Alsdann wird das Recht auf (sichere) Abtreibung als Menschenrecht postuliert. Das ist ein politischer Prozess aufbauend auf Begriffsmanipulierung, Meinungen und Mehrheiten, jedoch ohne rechtliche Grundlage. Auch hier werden geschickt die Begriffe verdreht. So solle beispielsweise die Abwesenheit von Abtreibungsmöglichkeiten künftig als Folter gelten, weil eine Frau dadurch gezwungen sei, ihre ungewollte Schwangerschaft fortzusetzen. Fehlende Abtreibungsmöglichkeiten werden zur Beschränkung der Grundrechte der Frau, wie es in der Debatte um das öffentliche Gesundheitswesen in Polen immer wieder fälschlich behauptet wird. Fehlende Abtreibungsmöglichkeiten setzt die EU faktisch mit Körperverletzung gleich. Und sie belässt es nicht bei der Betrachtung der „Opferseite“. Denn um Abtreibung auf Wunsch vollständig durchzusetzen, müssen auch ihre Gegner entschärft werden; in diesem Fall Krankenschwestern und Ärzte, die sich unwillig zeigen, dem auf das Töten angelegten medizinischen Eingriff zu assistieren beziehungsweise diesen durchzuführen. Die bisherige Möglichkeit des medizinischen Personals, einer Frau die Abtreibung unter Berufung auf Gewissensgründe zu verweigern, stellt in der Logik „Abtreibung = Menschenrecht“ einen Verstoß gegen letzteres dar, weil die „Interessen und Rechte Einzelner, die um legale medizinische Versorgung ersuchen“, dadurch missachtet werden. Im Klartext: Wer sich als Arzt einer Abtreibung verweigert, könnte sich künftig einer Straftat schuldig machen.

Dass die Europa-Abgeordneten von CDU und CSU dafür stimmen, ist kein Ausrutscher, sondern hat mittlerweile System. In Paragraph 22 der Entschließung des EU-Parlaments vom 17. April 2018 zur Gleichstellung der Geschlechter in der Medienbranche in der EU (2017/2210(INI)) beispielsweise stimmten die Europa-Abgeordneten der im Bundestag vertretenen Parteien geschlossen für Werbung für Abtreibung als Medieninhalte (mit nur sechs  Ausnahmen: AfD: Meuthen; CDU: Winkler, Voss; CSU: Dess, Hohlmeier, Niebler).

Die Entschließung vom 1. März 2018 zur Lage der Menschenrechte ordnet sich in eine Reihe von politischen Vorstößen des EU-Parlaments ein, Abtreibung in den Mitgliedsstaaten noch mehr zu liberalisieren. Die deutschen C-Parteien machen da mit. Bei den anstehenden Entscheidungen in Berlin steht es daher zu vermuten, daß sich die Abgeordneten der C-Parteien im Bundestag ähnlich verhalten werden wie deren Kollegen in Brüssel: Sie werden sich auf die Seite der Abtreibungsbefürworter von Grünen, Linken und SPD stellen und dafür stimmen, Abtreibung zu legalisieren. Denn die für die Europagruppe von CDU und CSU bestehende Alternative wäre nämlich gewesen, die Vorarbeit und die ausgestreckte Hand der AfD zu akzeptieren und für die von der AfD eingereichten Änderungsanträge zu stimmen (getrennt marschieren, gemeinsam schlagen). Doch für die CDU-CSU-Europagruppe in Brüssel zählt Parteitaktik mehr als das christliche Bekenntnis zum Lebensschutz, welches dieselben Politiker dann zuhause im Wahlkreis vortragen. Das gilt auch für den Fraktionsvorsitzenden der Europäischen Volkspartei (EVP) Manfred Weber (Vize-Chef der CSU). Es wird viel zu viel in Parteitaktik gedacht als in Glaubwürdigkeit bei den wichtigen politischen Fragen wie beispielsweise dem Recht auf Leben für alle. CDU/CSU stimmt lieber mit den rot-grün-liberalen Fraktionen und verliert damit ihre Glaubwürdigkeit, als mit der AfD für gemeinsame Werte einzustehen.

Beispielhaft für den inneren Zerfall und für die Doppelmoral der C-Parteien steht das Verhalten des Abgeordneten Peter Liese (CDU): Der aus Nordrhein-Westfalen stammende Arzt und Politiker ist bei den „Christdemokraten für das Leben“ (CDL) aktiv. Dennoch stimmte er für die Abtreibungssprache und lehnte die alternativen Änderungsanträge ab. Der Mann hat sich jetzt im EU-Parlament zu seinem eigenen Gegner gemacht

Hier gelangen Sie zum gesammelten Abstimmungsergebnis der deutschen EU-Parlamentarier:

http://www.familien-schutz.de/wp-content/uploads/2018/05/EU-Parlament_Grundrechte-Ergebnisse-namentliche-Abstimmung-Deutschland-1.pdf


Ein Gastbeitrag der Initiative Familien-Schutz

 

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: Pieta Svegliar

Letzlich sind Abtreibungen leichtfertige Entscheidungen. Trotz Verhütungsmittel an jeder Ecke, trotz Aufklärung in der Schule. Jahr 2016: 3309 Abtreibungen in Europa PRO TAG (ohne A.-Pille). Die Gründe für Abtreibungen sind entsetzlich banal und beschämend. Sehr oft ist es nicht die ureigene Entscheidung der betroffenen Frau.
Die Gesetzgebung in EU macht willkürliche Grenz-ziehungen: Wir brauchen nicht über Schwangerschafts-wochen zu diskutieren: ob "Zellhaufen" oder Fötus, dies ist ein rein quantitativer aber kein qualitativer Unterschied. Auch ein lächelnder Säugling mit Kulleraugen ist de facto nur ein Zellhaufen. Diese Beurteilung beruht auf einer rein materialistischer Haltung dem Leben gegenüber.
Qualitativ ist hingegen die Verschmelzung von Eizelle und Samenzelle zur Zygote (lernt man im Biologie-unterricht). Es entsteht also etwas ganz Neues, dass Leben ist und noch wachsen muss und seiner Entwicklung entgegen geht. Und die natürlichen Aborte? Verflucht, das ist eine feige und satanische Ausrede! Diese liegen nicht in der Verantwortung des Menschen. Es geht hier um die Gewissensentscheidung jeder menschlichen Seele, was kümmern uns da die Irrungen der degenerierten Natur?
Der Mensch ist in jedem Fall auch ein geistiges Wesen. Daher ist es müssig zu sagen "mein Bauch gehört mir (und nicht dem werdenden Kind)". Das Leben gehört Gott und ist dem Menschen unverfügbar.

Gravatar: W.E. Mai

Jede MEINUNG unbenommen (ich habe die meine auch zum Thema), wird respektiert, wobei allerdings die Radikalität, mit der einige die ihre hier darlegen, recht bedenklich erscheint. Denn sie unterscheidet sich in diesem diffamierenden Geiste ihrer Sprache mitnichten von jenen, die sie ob ihrer "anderen" Haltung so beschimpfen.
Unabhängig von der Gesetzeslage (die in DEU Abtreibung ohne eine entsprechende Beratungsbescheinigung verbietet) liegt es doch bei jeder Frau, wie sie damit umgeht, ist sie doch NICHT zur Abtreibung GEZWUNGEN. Den Religiösen unter ihnen sind mechan. Verhütungsmittel eh verboten. Dass eine verantwortungsbewusste Fam.Planung - neben Bildung - mit Blick auf z.B. die afrikan. Geb.Rate (auch Bevölkerungsexplosion zerstört den Planeten) eine Notwendigkeit darstellt, dürfte indess unbestritten sein. Unvorstellbar auch, dass es Frauen in jenen Ländern (od. auch in islam. Gottesstaaten) "Freude" bereitet, ständig schwanger zu sein und dann erleben zu müssen, dass viele ihrer Babys bereits an der physischen Not sterben, also geboren werden, um zu leiden bis zum Sterben. Und komme mir niemand mit seiner ungeheuren "Weisheit", dann keinen GV ausführen zu sollen, denn es sind in vielen Gesellschaften/Kulturen die Männer, deren Achtung vor der Frau sich damit erschöpft, dass sie stets zu seinem "Wohle" zur Verfg. zu stehen, bereit zu sein haben. Auch hierzulande dürfte kaum eine Muslima abtreiben wollen (od. "dürfen"). Die Potenz des Mannes lässt sich schließlich "nur" mit Schwängerung beweisen.
Und Erdogan hat "seine" (auch in DEU lebende) Türkinnen dazu aufgerufen, ihre Pflicht zu erfüllen und mind. vier Kinder zu gebären und meinte dazu, dass die gebärfreudigen Frauen das schaffen würden, was einst die osman. Soldaten vor Wien nicht schafften.

Gravatar: R. G.

Hier dreht sich alles um das Recht der Frau auf Abtreibung.
Jedes Kind, auch das noch nicht geborene, hat das Recht zu leben!!!
Wer setzt sich dafür ein?
Das EU-Parlament ganz offensichtlich nicht.

Gravatar: Thomas Schock

Wir sollten den Vater anflehen, den Sohn auf die Erde zu befehlen. Es ist nicht mehr auszuhalten. Schön, dass diese armen kleinen direkt beim HErrn sind.

Gravatar: Sven Frost

Jede Frau die das tut nur um meinetwegen ihre Karrieregeilheit oder Ungebundenheit zu schützen,sollte gleichzeitig sterilisiert,zugenäht und auf Lebenszeit ein Adoptionsverbot bekommen.
Da sich dafür aber eh nur die Bioeuropäer interessieren und diese wegen ihrem im Vergleich zu Afrika höheren IQ nicht mehr ins dumme Sklavenbild der Globalisierungseliten passen, werden die Weichen gestellt um die Europäischen Völker gegen kognitiv minderbemittelte aus Afrika und mitlerem Osten auszutauschen...passt also perfekt zum EU Konzept "Dummer Wähler&Konsument der sich leicht lenken lässt"!

Gravatar: Catilina

@ Freigeist: bitte zuende denken. Der Staat hat Leben zu schützen. Was glauben Sie, wie schnell Erbschleicher bei der Hand sind, wenn es um eine Patientenverfügung geht. Jeder sollte ein Recht darauf haben, in Würde zu sterben. Wenn es Institute geben würde, die legal "aktive Sterbehilfe" leisten dürften, also daß der Lebensmüde hineinspaziert und sagt: "hier, bitte, ist mein Nachlaß; ich möchte Schluß machen, sorgt dafür, daß es kurz und schmerzlos geht und sorgt für eine anständige Bestattung."
Was glauben Sie, wieviel Platz dann plötzlich im Land sein wird? Wie schnell sich eine mafiöse Industrie entwickeln wird? Und was der Staat unternehmen wird, um daran mitzuverdienen und die Rechte der Angehörigen auszuschalten?

Gravatar: meckerpaul

Da kann dann jeder jeden Töten und das ist dann auch Menschenrecht?
Nun wenn Deutsche getötet werden sichr doch? Nach den Politikerkasperpuppen sicher. Die spucken auf die Deutschen .

Gravatar: Michaela Rosner

Es ist ein Wahnsinn! Die EU will damit die Tötung eines ungeborenen Menschen- und das ungeborene Kind ist ein Mensch- zum Menschenrecht machen. Wo bleibt das Recht auf Leben für das ungeborene Kind? Wenn die Mutter dieses Kindes Probleme hat (für das Kind zu sorgen, keine fertige Ausbildung...), dann sollte man der Mutter helfen (aber damit hilft man auch dem Kind), je nachdem, welche Probleme und Schwierigkeiten bestehen. Aber die Abtreibung ist keine Hilfe für die Mutter

Gravatar: Gerhard P. Drescher

Bitte, bitte bezeichnen Sie die IPPF (International Planned Parenthood Federation) nicht als "Familienplanungsorganisation". Auch dieser Begriff täuscht die Öffentlichkeit. In Wahrheit müsste die IPPF heißen "in den USA, Großbritannien und global wirkender Abtreibungsindustrie-Gigant". Mit "Familienplanung" hat die IPPF überhaupt nichts zu tun, weil sie Familien, das heißt Kinder, erst gar nicht entstehen lassen will.
Nicht einmal abtreibungswillige Frauen sind vor der IPPF sicher, weil in den meisten von deren Abtreibungskliniken regelmäßig nicht einmal minimale Hygiene- und andere Sicherheitsstandards eingehalten werden. Immer wieder liest man auch in den Veröffentlichungen von Lebensschützern über Frauen, die von Abtreibungsärzten gesundheitlich schwer geschädigt oder sogar getötet werden. Dies zur seit Jahrzehnten dauernd wiederholten IPPF-Lüge "sicher und legal / safe and legal".

Gravatar: Freigeist

Die Lage kann man ganz entspannt betrachten: Wer aus religiösen Gründen nicht abtreiben will, der soll die Geburt genießen. Wer jedoch der Meinung ist, dass ein Embryo noch kein Mensch ist, soll leicht abtreiben können. Ebenso ist es am Ende eines Lebens: Wer schwer krank ist soll von einem Arzt ein Narkosemittel bekommen dürfen, so dass er nicht mehr aufwacht. Wer jedoch aus religiösen Gründen schmerzsüchtig ist, soll darauf verzichten und bis zum Ende schwer leiden dürfen. Durch die religiöse Brille anderen Leute Vorschriften zu machen war einmal. Haben fertig.

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