Abtreibungsbefürworter machen mobil gegen Paragraph 219a

Bis zum Herbst soll der Bundestag entscheiden: Das gesetzliche Verbot von Abtreibungswerbung droht zu fallen

In der Frage um Abtreibung tobt eine verdeckte, aber nicht weniger hart ausgetragene juristische Auseinandersetzung. Um das Verbot von Abtreibungswerbung aus dem Strafgesetzbuch zu tilgen, macht die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Eva Högl mobil gegen § 219a StGB. Bis zum Herbst will die kinderlose Juristin eine Wiedervorlage im Bundestag erreichen, der über eine entsprechende Reform des Gesetzes abstimmen soll. SPD, Grüne, Linke und Teile der FDP wollen es am liebsten gänzlich tilgen. Das Mehrheitsverhältnis im Bundestag scheint auf Seiten der Abtreibungsbefürworter zu sein.

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§ 219a verbietet Ärzten, die Schwangerschaftsabbrüche in ihren Praxen durchführen, öffentlich dafür zu werben. Mit dem Werbeverbot, das grün-linke Lebensschutzgegner gern mit dem Etikett „Informationsverbot“ versehen, entfällt eine wichtige Möglichkeit, Abtreibung als normale, sogar positive Leistung im Rahmen der „reproduktiven Gesundheit“ mit seriösem ärztlichen Anstrich darzustellen. Das wollen Politikerinnen rund um Eva Högl (SPD), Renate Künast (Grüne), Katja Kipping (Linke) und Nicola Beer (FDP) ändern. Ziel ist, das sogenannte Selbstbestimmungsrecht der Frau als etwas Absolutes darzustellen, neben dem das ungleich höhere Rechtsgut – das Lebensrecht des ungeborenen Kindes – zu einer Nebensächlichkeit herabsinkt.

Um eine entsprechende Bewußtseinsänderung in der Bevölkerung zu erreichen, bedienen sich Abtreibungsbefürworter aus Politik, Verbänden, Frauenvereinen und sogar Teilen der evangelischen Kirche gerne der Medien mit dem sogenannten Framing, das heißt, der positiven Begriffsneusetzung. Das negative Etikett „Abtreibungswerbung“ soll mit dem sich ständig wiederholenden auftauchenden Ersatz-Terminus „Information“ entschärft werden.

Daneben spielt Lebensschutzgegnern inzwischen die Justiz in die Hände. Nachdem die wegen Verstoß gegen § 219a verurteilte Abtreibungsärztin Kristina Hänel mit ihrem Prozeß bundesweit Aufsehen erregt hatte, treten nun in Berlin zwei neue Fälle hinzu. Dort sind zwei Frauenärztinnen angeklagt, wiederholt auf ihrer Praxis-Homepage für Abtreibung geworben zu haben. Auf einen Vergleich mit der Staatsanwaltschaft, die den Medizinerinnen die Einstellung des Verfahrens gegen Tilgung der entsprechenden Passage anbot, ließen sich die Frauen nicht ein. Nun soll es zur Anklage kommen. Die Vermutung liegt nahe, daß die Ärztinnen im Hintergrund von interessierten Organisationen finanziell und moralisch gestützt werden, um den Provinzfall im Zusammenhang mit §219a zu einem bundesweiten Musterprozeß und damit zu einem Politikum aufzupumpen.

Mit Recht verweist der Anwalt der Frauenärztinnen auf die Landesregierung, die mit "gutem Beispiel" in der Abtreibungsförderung vorangeht. Die Gesundheitssenatorin Dilek Kolat (SPD) stellt dort seit Monaten öffentlich eine Kontaktliste mit Abtreibungsärzten aus. Offenbar genügt ihr nicht, daß die Zahl der Frauen mit Abtreibungswunsch im Land Berlin von Jahr zu Jahr steigt: Kostete die verpflichtende Beratung von Frauen mit Konfliktschwangerschaft 2017 noch 3,6 Millionen Euro, sind dieses Jahr im Landeshaushalt bereits 4,3 Millionen dafür vorgesehen. Nächstes Jahr veranschlagt Berlin dann noch einmal 200.000 Euro mehr für die Ausstellung eines Abtreibungsscheins.

Die beiden Berliner Ärztinnen, die völlig ungerührt ihren Dienst am Tod anbieten, passen daher ins Bild. Ihr Prozess bietet Lebensschutzgegner die gesuchte Steilvorlage, um ihrer Forderung, das Abtreibungswerbeverbot abzuschaffen, den nötigen Nachdruck zu verleihen. Und dies ist offensichtlich auch der Zweck des Ganzen.

Ein Gastbeitrag der Initiative Familien-Schutz

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: Markus Michael  WOLF

@ egon samu

Erstens:
"Tötung menschlichen Lebens im Mutterleib" gibt es nicht.
Wo kein selbständiges Lebewesen ist, kann man auch keines "töten", das begreife sogar ich.
Zwotens:
Ihnen geht es weniger um die Ethik,
Sie befürchten, dass die Bevölkerung des "christlichen Abendlandes" abnimmt und dafür die "islamische Bevölkerung" zunimmt.
Und mit Ihrem Satz"die Verantwortlichen gehören gehängt" haben Sie zweifelsfrei bewiesen, dass Sie das Leben als das höchste Gut einschätzen.

Gravatar: egon samu

Die straffreie Tötung menschlichen Lebens im Mutterleib gehört zu den WErkzeugen des Völkermordes an Europäern.
Ebenso wie Feminismus, Gendering, Gleichstellung, Frühsexualisierung und Vollbeschäftigung.
Wer hat die größte Geburtenrate?
Die mohammedanischen Gebärmaschinen die ihren Besitzern immer für die Begattung zur Verfügung stehen müssen. Ein teuflischer Plan Europa dem Islam als Beute zu schenken. Die Verantwortlichen gehören gehängt.

Gravatar: Thomas Waibel

A. Pernath 18.08.2018 - 00:50

Das ist die Kultur des Todes, die von der "katholischen Kirche" in der Theorie verurteilt, aber in der Praxis gefördert wird.

Gravatar: Günter Annen

Unterschied zwischen Information(1) und Werbung(2):

1. Metzger auf einem Plakat: Für Gulasch kann man entweder Schweinefleisch oder Rindfleisch verwenden. Es geht auch eine gemischte Variante, Dabei sollte man so viele Zwiebel nehmen wie die Menge an Fleisch. Verfeinern kann man mit Tomaten. Peperoni nehmen, wer sie mag. Würzen mit Salz und Pfeffer

Das ist eine allgemeine Information über Gulasch!

2.Metzger auf einem Plakat: Für Gulasch kann man entweder Schweinefleisch oder Rindfleisch verwenden. Es geht auch eine gemischte Variante, Dabei sollte man so viele Zwiebel nehmen wie die Menge an Fleisch. Verfeinern kann man mit Tomaten. Peperoni nehmen, wer sie mag. Würzen mit Salz und Pfeffer.
Bei mir bekommen Sie Schweine- und Rindfleisch.

Jetzt wird wohl auch der "Schwerfälligste" den Unterschied zwischen Information und Werbung verstanden haben.
Information über den Schwangerschaftsabbruch wurde noch nie von der Staatsanwaltschaft beanstandet.

Gravatar: A. Pernath

Erst sind es die Ungeborenen, deren Leben beendet wird bevor es richtig angefangen hat. Als nächstes dann wohl Neugeborene, die von der Mutter abgelehnt werden und deren Lebensentwurf stören. Danach Menschen mit Behinderungen, weil zu kostenintensiv. Und natürlich Rentner, sobald sie chronisch krank werden und die Krankenkassen belasten. Assistierter Selbstmord kommt routinemäßig dazu, auch wenn der Betreffende gar keine Selbstmordgedanken hegte und es ihm nur von anderer Seite (nachdrücklich) nahegelegt wurde.

Es ist nie so, daß etwas beschlossen wird und es bleibt dann dabei. Alles ist in einer ständigen Entwicklung und jede Phase ist nur eine Momentaufnahme. Für Abtreibung werben zu dürfen oder auch nur Abtreibung als straffreie Option anzubieten, ist ein großer Schritt in die Richtung von "unwertem Leben". Wollen wir wirklich die Nazis im neuen Gewand zurück?

Gravatar: Thomas Waibel

Mit der Einführung der Ausnahmen des Abtreibungsverbots ("Indikationen") hat man einen Stein ins Rollen gebracht, den man nicht mehr aufhalten kann.

Nur eine Rückkehr zur katholischen Ehe- und Familienmoral kann diese Entwicklung umkehren. Da aber diese Wende nicht in Sich ist, wird alles weiter den Bach heruntergehen bis aus Europa Eurabien geworden ist.

Gravatar: Unmensch

Herbst 2018, Berlin, auf einem Werbeplakat: "Wir töten diskret und professionell!"

Gravatar: Gerd Müller

Paradox, wie die ganzen Altparteiendarsteller dort ...
Zuwenige Kinder in Deutschland und dann für Abtreibung Werbung machen lassen.
Zeugt von großem Sachverstand !

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